nüssen die Aufträge
lung von Verkaufs.
ie Aufträge auf Er.
T Aufrechterhaltung
dann die erste vier
lkostenaufträge,
Ss Gemeinkosten.
bemerkt, daß diese
t keinen Anspruch
ostenaufträgen auch
ıt es viele, die auch
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sachlich falsch sei;
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setzung aufgebaute
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rechnung der Auf-
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tzen.
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den können, bietet
sich bereits bei der
Größe voraussehen
in der sie bei der
ngebotskalkulation
Unterteilung nach Kostenarten.
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b) Unterteilung nach Kostenarten. Wenden wir uns nun der
weitergehenden Unterteilung der Kosten zu, so sehen wir zu-
nächst, daß die für die Zwecke der Buchhaltung getroffene Unter-
teilung nach Arten (Konten) auch hier von besonderer Bedeutung
ist. Bei dem engen Zusammenhang, den wir, wie bereits betont,
zwischen Nachrechnung und Buchhaltung herstellen müssen, ist
es fast eine Selbstverständlichkeit, daß wir für die Selbstkosten-
berechnung, die Unterlage der Nachrechnung, dieselbe Unter-
teilung nachArten wählen, die in der Buchhaltung besteht. Gerade
aber diese Selbstverständlichkeit wird in vielen Unternehmungen
nicht erfüllt, und es entstehen dadurch unnötige Schwierigkeiten
und Unstimmigkeiten im Abrechnungswesen,
Die Unterteilung der Einzelkosten nach Arten ist oben bereits
angegeben: Fertigungsrohstoff, Fertigungslöhne und Sonder-
kosten. Für den Fertigungsrohstoff und die Fertigungslöhne bilden
Entnahme- und Rücklieferungscheine bzw. Lohnzettel die Unter-
lagen. Sonderkosten sind alle diejenigen Kosten mit Ausnahme
des Fertigungsrohstoffs und der Fertigungslöhne, die sich zwanglos
auf einen bestimmten KEinzelkostenauftrag verrechnen lassen,
z. B. besondere Konstruktions- oder Vorrichtungskosten, die sich
auf den Betrieb oder die Herstellung beziehen, Provisionen,
Lizenzen, Umsatzsteuern, die sich auf Vertrieb oder Verkauf be-
ziehen. Eine noch weitere Unterteilung der Einzelkosten nach
Arten ist kaum erforderlich.
Dagegen müssen wir uns nun etwas eingehender mit der Unter-
teilung der GemeinkostennachArten beschäftigen. Sie zerfallen in eine
Reihe von Gruppen, von denen wir einzelne näher besprechen wollen,
ohne damit den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.
Muß doch auch an dieser Stelle sich die Unterteilung vor allem nach
den örtlichen und sonstigen Eigenarten des Unternehmens richten.
So kann die folgende Aufzählung nur den Charakter eines
Beispiels besitzen.
1. Rohstoffe:
a) Hilfsrohstoffe (Putz-, Schmier-, Brennmaterialien),
b) Werkzeug von auswärts bezogen; Werkzeugrohstoffe für
Anfertigung im eigenen Betrieb,
c) Bureaumaterialien,
d) Rohstoffe für Instandhaltung und Ersatz,
e) Rohstoffe für Versuche usw.