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Das Abrechnungswesen.
2. Löhne:
a) Hilfslöhne für Reinigungsarbeiten, Transmissions- und
Maschinenschmierung, Heizung, für Werkzeuge, die im eigenen
Betriebe angefertigt werden usw.
b) Löhne für Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten an Be-
triebsanlagen, Maschinen uSW.,
c) Löhne für Versuche usw.
3. Gehälter.
4. Versicherungen:
a) Gesetzliche Versicherungen (Krankenkasse, Invalidenver.
sicherung, Berufsgenossenschaft, Angestelltenversicherung),
b) Freiwillige Versicherungen (Feuer-, Einbruch-, Haftpflicht.
versicherung, Werkpensionskasse usw.).
5. Steuern.
6. Versorgung mit
a) elektrischem Strom .
b) Gas | nur soweit Bezug von fremden
ec). Wasser Werken erfolgt.
7. Ausschußkosten.
Werbekosten (Inserate, Drucksachen, Reisen).
9. Postkosten und Beförderungskosten (letztere soweit nicht
unter Einzelkosten berücksichtigt), wie Porti, Fernsprecher- und
Telegrammgebühren, Gebühren für Gleisanschluß, Hafenabgaben,
Zölle usw.
10. Kosten für Schutzrechte, Gerichtsverfahren USW.
11. Verschiedenes, ein Platz zur Sammlung etwa entstehender
Kosten, die sich ihrem Charakter nach unter den anderen Kosten-
arten nicht unterbringen lassen, aber auch nicht bedeutungsvoll
genug sind, um die Bildung eigener Kostenarten zu rechtfertigen.
Für die angegebenen Kosten unter 1—11 erhält die Selbst-
kostenberechnung die Unterlagen aus den verschiedenen Buch-
führungen, wie das aus unseren obigen Darlegungen ersichtlich ist.
Es handelt sich bei ihnen durchweg um tatsächliche Aufwen-
dungen, für die also rechnungsmäßige Belege vorhanden sind.
Irgendwie auf Einzelheiten einzugehen dürfte sich erübrigen,
höchstens bei den Ausschußkosten sind noch einige erklärende
Worte hinzuzufügen. Wir haben über den Ausschußbegriff, ins-
besondere die Unterscheidung von Rohstoff- und Arbeitsausschuß,
bereits an anderer Stelle gesprochen und dort auch die dabei
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