Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Das Abrechnungswesen. 
Als rechnungsmäßige Aufwendungen sind zu betrachten: 
1. Abschreibung, 
2. Verzinsung, 
3. Unternehmerlohn, 
4. Wagnis. 
Abschreibung. Es gibt wohl kaum irgendeinen Teil der 
ganzen Selbstkostenberechnung, über den so viel geschrieben ist, 
die Meinungen so sehr einander widersprochen. haben, ja, man 
kann ruhig behaupten, eine solche Verwirrung geherrscht hat 
und zum Teil heute noch herrscht, wie gerade über das Gebiet der 
Abschreibung. Wer sich näher über deren ganze Bedeutung und 
ihr Wesen unterrichten will, der muß schon auf Sonderwerke ver- 
wiesen werden, wie z.B. Schiff, „‚Die Wertminderungen an 
Betriebsanlagen in wirtschaftlicher, rechtlicher und rechnerischer 
Beziehung‘. Hier sollen nur die Grundzüge für das Vorgehen 
gegeben werden, die bei Bestimmung der Abschreibungen für die 
Selbstkostenberechnung befolgt werden sollten. Zunächst aber 
sei noch ein grundsätzlicher Unterschied erörtert, durch den das 
Verständnis für das eigentliche Wesen des Abschreibungsbegriffes 
wesentlich erleichtert wird. 
Instandsetzung und Wertvermehrung. Wenn man eine neue 
Werkzeugmaschine kauft, so ist damit ganz zweifellos eine Wert- 
vermehrung des Maschinenparks unserer Fabrik eingetreten, 
anderseits vielleicht eine Wertverminderung des Barbestandes in 
der Kasse oder der Wertpapiere beim Bankier. Eine Veränderung 
der Größe des Vermögens unseres Unternehmens aber ist nicht 
eingetreten, nur eine Änderung der Vermögensform. Kein Mensch 
wird daher darauf kommen können, aus diesem Kaufe an sich eine 
Vergrößerung der Aufwendungen im Werke herzuleiten. Erst 
dadurch, daß die betreffende Maschine vielleicht infolge ihrer 
geschadet; denn in gewissem Sinne ist unzweifelhaft der paradox 
klingende Ausspruch Schlesingers richtig: „Nur durch eine Ver- 
größerung der Unkosten‘‘ (also der unproduktiven Kosten) „erreicht 
man eine Verringerung der Selbstkosten‘‘. Über die Ausmerzung des 
Wortes Unkosten habe ich bereits in den einleitenden Worten ge- 
sprochen; auch dabei folge ich dem Vorgehen des AwF. Dagegen 
gehe ich auf die Unterscheidung in „individuelle‘‘ und „objektive“ 
Selbstkosten nicht näher ein und verweise wegen dieser Begriffe auf 
den Grundplan, dem ich darin folge, daß ich meinen Betrachtungen 
die „objektiven‘‘ Selbstkosten zugrunde lege, 
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