n der Konstruktion,
schaft, wirtschaftliche
sacht wird. Hier ist
ıngen. angewiesen, die
mehr und mehr nach-
kann man sich ebenso
stellen, daß die dafür
leckt werden müßten,
raktisch wird dadurch
ıde genommen gleich.
chnet und dann einen
ım einen bestimmten
‚ber noch eine zweite
anden, für die Durch-
hnung notwendig und
Grade entwickelt. In
ir gesprochen von der
ı, die meist in einem
Handelsgeschäft, dem
Fabrikationsgeschäft.
Costen auch in diese
er ganz einfach sein;
‚eschäfte, die sich als
ck der Kostenunter-
Warenlieferung Null
lie mit diesen reinen
ıgsabteilung vorüber-
achtet wird, die nur
or Abteilung zum Teil
endwo anders liegen-
urch das Vorhanden-
Vesen eigentümlichen
rkstattgemeinkosten
ndelt sich dabei um
um die Ausgaben für
eisen, die zur Beauf-
‚bernommen werden,
rechsel mit den Mon-
Unterteilung nach Kostenstellen.
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teuren u. dgl. m. Ob man innerhalb dieser Gruppe wieder Unter-
teilungen vornimmt, wird davon abhängen, ob sich in ihr so
wesensungleiche Untergruppen gebildet haben, daß deren ge-
trennte Behandlung wünschenswert und wirtschaftlich ist. Es
können solche Unterschiede entstehen dadurch, daß gewisse
Monteure nur in ganz bestimmten Landesteilen beschäftigt werden
oder daß sie stets nur Anlagen ein und derselben Art aufstellen
oder daß sie nur mit Zeitlohn bzw. nur mit Stücklohn entlohnt
werden. Im einzelnen kann hier eine Entscheidung nur für das
besondere Unternehmen getroffen werden.
Wir erhalten also zunächst.die Zweiteilungin Fabrikgeschäftund
Handelsgeschäft, auf deren Bedeutung namentlich mit Rücksicht
auf Beantwortung der Frage, ob es im Einzelfalle richtig ist, ein
bestimmtes Stück selbst herzustellen oder von einem anderen
Unternehmen zu beziehen, oben bereits hingewiesen wurde. Gerade
mit Rücksicht auf diese Frage wird man gut tun, in einem Augen-
blick, wo man diese erste Hauptscheidung der Kosten nach Kosten-
stellen vornimmt, den Standpunkt einzunehmen: Würden die
Kosten, um die es sich handelt, auch dann entstehen, wenn wir
gar keine Fabrik hätten, sondern nur ein reines Handelsgeschäft,
das die Erzeugnisse unseres Unternehmens im großen einkauft
und im einzelnen weiterverkauft, so sind es Handelskosten, im
anderen Falle sind es Fabrikkosten. Es soll nicht geleugnet werden,
daß diese Unterteilung in manchen Fällen den Dingen Zwang
antut, indem Kosten, bei denen die Einordnung nach der einen
oder nach der anderen Seite fraglich ist, schließlich doch ihren
bestimmten Platz finden müssen, an dem sie sachlich nicht ganz
berechtigt zu sein scheinen. Diesen Nachteil hat. aber jede der-
artige Unterteilung. Im übrigen muß unser Vorschlag nur als
Beispiel aufgefaßt werden, das den besonderen Verhältnissen des
Unternehmens, mit dem wir uns beschäftigen, entsprechend ab-
geändert werden kann).
') Es soll hier ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß
wir mit der obigen Unterteilung, bei der, wie wir später sehen, der
Einkauf in das Handelsgeschäft gerechnet wird, also in enge Verbin-
dung mit dem Verkauf gebracht wird, von den Richtlinien des AWF
(und auch den auf diesen fußenden des Vereins Deutscher Maschinen-
bauanstalten) abweichen. Trotzdem habe ich mich nicht entschließen
können, die von mir gekennzeichnete Trennungsform aufzugeben,
da ich in der Praxis die Erfahrung gemacht habe, daß sie zu einer