9%
OS
Das Abrechnungswesen.
Hammer zum Beispiel, als eine gesonderte Kostenstelle auffassen
muß, sondern es kann auch vorkommen, daß man gleichartige
Vorgänge, die man in verschiedenen Werkstätten und unter ver-
schiedenen Meistern ausführen lassen muß, zu einer Kostenstelle
vereinigt; das ist z. B. dann der Fall, wenn es die Kigenart, des
Unternehmens nicht zuläßt, die Instandsetzung der Maschinen
in einer besonderen Instandsetzungswerkstatt erfolgen zu lassen,
sondern wenn sie ganz oder teilweise in die sonstigen Fertigungs-
werkstätten verlegt werden muß. Wir begegnen hier einer Tat-
sache, die dem nachdenklichen Beobachter unserer Fabrikunter-
nehmungen immer wieder entgegentritt: Schwierigkeiten, die im
Abrechnungswesen, insbesondere in der Selbstkostenberechnung,
entstehen, deuten häufig auf organisatorische Fehler in der Be-
triebsführung selbst, Fehler, die sich vielleicht im Augenblick
nicht abändern lassen, die aber zu beseitigen das Streben des
Leiters sein sollte. Die Vermischung von Arbeiten, die zur Instand-
haltung von Betriebsanlagen Notwendig sind, mit eigentlichen
Fertigungsarbeiten in derselben Werkstatt macht der Abrechnung
Schwierigkeiten, ist aber auch vom Standpunkt des reinen
Betriebsmannes aus gesehen verwerflich, da diese beiden Arten
von Arbeiten so verschiedener Natur sind, die Entlohnung für sie
VON SO verschiedenen Gesichtspunkten geschehen muß, die Wesens-
art der sie ausführenden Arbeiter so stark voneinander abweichen
sollte, daß ihre Vereinigung in ein und derselben Abteilung, unter
ein und demselben Vorgesetzten, haturnotwendig zur Beeinträch-
tigung der einen oder anderen Art von Arbeit führen muß.
Aus dem Beispiel, das wir soeben angeführt haben, geht
hervor, daß wir der Einrichtung einer besonderen Instandsetzungs-
werkstatt das Wort reden. Wir weisen daraufhin, daß, wenn diese
vorhanden ist oder wenn sie buchmäßig durch Zusammenfassung
der gesamten Instandsetzungsarbeiten im Werk in eine Kosten-
stelle geschaffen wird, so wie wir das hier dargelegt. haben, be-
sondere Instandsetzungskonten in der Buchhaltung nicht mehr
erforderlich sind, über deren Schädlichkeit wir uns oben bereits
eingehend verbreitet haben. Die Kosten der Instandsetzung sind
auf diesem Wege mit größerer Genauigkeit und Vollständigkeit
festzustellen, die Klarheit des ganzen Abrechnungswesens ge-
winnt außerordentlich. Allerdings muß man, wenn man diesen
Weg einschlägt und über die Kosten der Instandhaltung der Ma-
schi
dan
Ant
kost
Wir
Buc!]
keite
in g
und
MÜSS
auf c
daß
Teil
etwa:
erfolg
zweit
Insta
Wün:
Werk
sie at
die F
stätte
fertig‘
hervo
abges,
wenig
N
nehme
festges
Nung «
ob es
von W
solche:
Fall k:
wert, «
Preise
für Ro
Vergle: