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Das Abrechnungswesen.
7. + Zuschlag zur Deckung der zugehörigen Gemeinkosten
der Verkaufsabteilung in vom Hundert der Herstellungs-
kosten der umgesetzten Erzeugnisse,
8. + Sonderhandelskosten‘),
9. = Selbstkosten. N
8) Bedeutung der Selbstkostenberechnung für die Über-
wachung der Betriebe. Es kann scheinen, als ob das ganze Ver-
fahren, das wir geschildert haben, im Verhältnis zu dem, was
schließlich damit erreicht ist, doch reichlich umständlich ist: dieses
Auseinanderziehen der Kostenteile in so viele verschiedene Kosten-
arten, deren Unterteilung auf zahlreiche Kostenstellen, so daß
man auf dem von uns gedachten Schachbrett Dutzende, ja
vielleicht Hunderte von einzelnen Kostenposten erhält, die man
dann doch nur wieder vereinigt, zunächst für jede Kostenstelle,
dann auf immer weniger, bis schließlich nur eine verhältnismäßig
geringe Anzahl sog. letzter Kostenstellen übrigbleibt. Bedenkt
man dann, daß man bei dem Inbezugsetzen, bei der Bildung von
Zuschlägen, aus rein praktischen Gründen und auch mit Rück-
sicht auf die Ungenauigkeiten, die mit dem ganzen Verfahren als
Annäherungsrechnung nun einmal verbunden sind, mit im all-
gemeinen gar nicht unbeträchtlichen Abrundungen rechnen muß,
dann scheint es wirklich, als ob hier ein großer Aufwand unnütz
vertan sei. Aber wer so urteilt, der vergißt, daß mit der Selbst-
kostenberechnung auch noch der zweite, sehr bedeutungsvolle
Zweck der Durchleuchtung des ganzen Unternehmens bis in seine
!) Es kann hier auffallen, daß von mir grundsätzlich der Aus-
druck „Handelskosten‘‘ statt des sonst in der Literatur und im
Sprachgebrauch üblichen „Handlungskosten‘‘ benutzt wird. Der
letztere scheint mir nicht richtig zu sein, da es sich nach unseren obigen
Darlegungen um Kosten dreht, die in einem wirklichen Handels-
geschäft entstehen, d. h. in einem Unternehmen, in dem mit Waren
gehandelt wird. Immerhin kann man mit Rücksicht auf den Sprach-
gebrauch dieses Vorgehen auch als abwegig bezeichnen. Wichtiger
war mir, daß man gewohnt ist, mit dem Worte „Handlung‘‘ auch das
Wort „Unkosten‘‘ zu verbinden, für dessen unbedingte Ausmerzung
ich weiter oben aus dort näher dargelegten Gründen eingetreten bin,
und daß dies bei Benutzung des Ausdrucks „Handelskosten‘‘ immerhin
etwas weiter abliegt. . Noch lieber wäre mir ein Wort gewesen, bei
dem auch der jetzt noch vorhandene Gleichklang fortgefallen wäre,
um jede Verwechslung unmöglich zu machen; doch steht mir ein
derartiger wirklich treffender Ausdruck nicht zu Gebote.
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