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9. Die Nachrechnung,
Die Nachrechnung soll zunächst auf rein verwaltungs-
mäßigem Wege die Selbstkosten für einen bestimmten im Werk
erledigten Auftrag wiedergeben. Sie tut das, indem sie aus der
Fülle der ihr zufließenden Rohstoffentnahmescheine und Lohn-
zettel die für diesen Auftrag anfallenden Scheine und Zettel
sammelt und aus ihnen die Einzelkosten des Fertigungsrohstoffs
und der Fertigungslöhne berechnet. Hierzu sind etwaige Sonder-
herstellungskosten zu rechnen, die meist durch getrennt laufende
Aufträge bestimmt sind. Dann sind die für die Rohstoffe und
Löhne gemäß Selbstkostenberechnung gültigen Zuschläge zu
benutzen, um die für diesen Auftrag anteilmäßig in Frage kom-
menden Gemeinkosten der Herstellung zu bestimmen, und die
ganze so entstandene Summe bildet die Herstellungskosten des
Auftrags. Damit ist die für das Fabrikgeschäft erforderliche
Nachrechnung beendet. Bei Lieferung der auf Grund dieses Auf-
trags hergestellten Erzeugnisse an das Fertigwarenlager ist das
Fertigwarenkonto mit diesen Herstellungskosten zu belasten,
während die Fabrikationskonten: Rohstoffe in Fertigung, Löhne
in Fertigung und Sonderherstellungskosten entsprechend ent-
lastet werden. Um beim Übergang der Ware an den Kunden die
Selbstkosten aus diesen Herstellungskosten zu entwickeln, müssen
nur noch die Sonderhandelskosten und die mit Hilfe des auf Grund
der Selbstkostenberechnung bekannten Zuschlags berechneten
Handelsgemeinkosten hinzugerechnet werden. Dies ist der für das
Handelsgeschäft geltende Teil der Nachrechnung. Mit den
So entstandenen Selbstkosten der Ware wird das Warenerlöskonto
belastet, während das Fertigwarenkonto, das Sonderhandelskosten-
konto und das Handelsgemeinkostenkonto entsprechend erkannt
werden. Selbstverständlich ist die geschilderte scharfe Trennung
der Nachkalkulation des Fabrik- und des Handelsgeschäfts nichts
grundsätzlich Notwendiges, sondern nur etwas Zweckmäßiges;
ebenso kann auch z. B. bei Lieferung der Fertigware direkt aus
dem Werke an den Kunden die Belastung und Entlastung des
Fertigwarenkontos fortfallen, dessen Saldo ja in jedem Augen-
blicke den Fertigwarenlagerbestand wiedergeben soll.
Wir ersehen aber aus dem Gesagten, daß die Nachrechnung
neben dem Zweck, den wir bisher allein hervorgehoben haben, der