Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

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Das Abrechnungswesen. 
Selbstkostenwert an diese zur nochmaligen Durchprüfung mit 
dem Bemerken zurückgewiessen werden, der. Wert. der Selbst. 
kosten erscheine zu hoch und die Hereinnahme des fraglichen 
Auftrags rufe infolgedessen Bedenken hervor. Jedoch darf nicht 
der Fehler gemacht werden, dem man leider in der Praxis nur allzu. 
oft begegnet: die Verkaufsabteilung darf nicht das Recht haben, 
die kalkulatorischen Grundlagen der Vorrechnung von. sich 
aus ohne engste Fühlungnahme mit der Vorrechnung abzuändern, 
da nur diese, nicht aber die Verkaufsabteilung beurteilen kann, 
ob wirklich eine Verminderung der ursprünglich berechneten 
Selbstkosten bei späterer Ausführung erreichbar ist. Anderseits 
ist es Sache der Verkaufsabteilung, selbstverständlich im Kinver- 
nehmen mit der Werkleitung, zu entscheiden, ob mit Rücksicht 
auf den von der Vorrechnung gelieferten Selbstkostenpreis die 
fragliche Bestellung — gegebenenfalls mit einem rechnungsmäßigen 
Verlust — hereingenommen werden soll oder nicht. Wenn die 
Verkaufsabteilung das erstere für richtig hält, obgleich rechnungs- 
mäßig ein Verlust zu erwarten ist, so können dazu für sie ver- 
schiedene Gründe vorliegen: Es kann der Gedanke bestimmend 
sein, daß ein Nutzen für das Ganze trotz jenes Verlustes insofern 
zustande kommt, als wenigstens ein Teil der durch die Zuschläge 
gekennzeichneten. Gemeinkosten gedeckt wird, der entstehen 
würde, ganz gleichgültig, ob jener Auftrag im Werk ausgeführt 
wird oder nicht. Es können aber auch Rücksichten auf die Kund- 
schaft maßgebend sein; die man sich für die Zukunft sichern 
möchte, ferner der Wunsch, sich den Stamm eingearbeiteter 
Arbeiter und Angestellten zu erhalten, den man bei zu starkem 
Sinken des Umsatzes verringern müßte u. dgl. m. 
Alle derartigen Rückfragen der Verkaufsabteilung bei der 
Vorrechnung, wie wir sie oben gekennzeichnet haben, können im 
Laufe der Verhandlung zwischen beiden Stellen sehr wohl auch 
zu einer Abänderung der zuerst gewählten Zuschlagsätze führen, 
wenn eben hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, der vorher nicht 
berücksichtigt war; keinesfalls darf das aber geschehen aus reiner 
Rücksicht auf die Marktlage. Eine Abweichung von diesen Richt- 
linien für das Zusammenarbeiten von Vorrechnung und Verkauf, 
die man, wie gesagt, leider oft beobachten kann, bedeutet nichts 
anderes als sich selbst absichtlich über den Erfolg der hereinzu- 
nehmenden Bestellung täuschen) 
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