C
WI
258
Schlußbetrachtung:
etwa sich als notwendig ergebenden Abänderungsmaßnahmen
auch deren Wirkung an allen Stellen des Unternehmens, nicht
nur den unmittelbar betroffenen, zu übersehen vermag. Das
gelingt wohl am einfachsten, wenn man an Hand der stets vor-
handenen Liste der Angestellten deren Tätigkeit im einzelnen
nachgeht und sich so ein Bild der überhaupt vorhandenen ein-
zelnen Abteilungen und Bureaus verschafft, die man nun in einen
sog. Organisationsplan einzugliedern versucht. Dieser, in der
umgekehrten Reihenfolge wie die allgemein bekannten Familien-
stammbäume aufgebaut, zeigt an der Spitze die Leitung des Unter-
nehmens und darunter, je nach ihrer Abhängigkeit angeordnet,
die einzelnen Dienststellen. Man hat versucht, für derartige
Organisationspläne einen Musterplan aufzustellen, selbstverständ-
lich ein vergebliches Beginnen, wie nicht näher erläutert zu
werden braucht. Es soll aber auch, um jeden Schein zu vermeiden,
als ob wir diesen Weg für gangbar hielten, vermieden werden, hier
ein Beispiel zu bringen, zumal die Literatur deren genug bietet.
Wir wollen vielmehr nochmals auf die Frage zurückkommen,
mit der wir diese Schlußbetrachtung eingeleitet haben: Und da
will uns scheinen, als ob in der Frage selbst sich eine fehlerhafte
Auffassung insofern verbirgt, als sie gewissermaßen die Arbeit
des Organisierens von der sonstigen Tätigkeit in der Maschinen:
fabrik loslöst und als etwas für sich Bestehendes hinstellt. Es
ist derselbe Gedanke, auf dem die Arbeit der „Berufsorganisa-
toren‘ sich aufbaut, die als Berater in an sich selbständiger
Stellung von der Leitung eines Werkes dazu berufen werden, dieses
aus einem bestehenden und organisatorisch nicht zureichenden
Zustande in einen besser geordneten und daher wirtschaftlich
wertvolleren überzuführen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen,
die als solche nur die Regel bestätigen, muß man sagen, daß ihr
Arbeiten eher schädigend als fördernd auf die Weiterentwicklung
unserer industriellen Unternehmungen in organisatorischer Be-
ziehung eingewirkt hat. Aber auch die Schaffung einer Organisa-
tionsstelle oder -abteilung im Werke selbst, die mit einem im
besonderen zu organisatorischer Arbeit berufenen Angestellten
besetzt ist, kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
empfohlen werden, die im allgemeinen in unseren Unternehmungen
nicht zutreffen. Diese Arbeit ist vielmehr so wichtig und kann
Nur von einer so bedeutsamen, mit so erheblichen Machtbefug-
NIss
daß
zu k
indu
möc|
werd
ausg
Wer!
Kraf
tige
curat
zimm
schla
orgar
letzte
dem
selbst
muß -
einzel
torisc)
in die:
Richt,
ihm j
nun €:
mag €
seine ]
sein, z
nicht.
haben,
Abteilı
über il
Abteilı
die not
das un
unmitt
überge«
Müssen
1) %
Ingenie