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Schlußbetrachtuneg.
359
Wan Ati
nissen ausgerüsteten Stelle wirklich wirksam durchgeführt werden,
daß sie als eine der eigentlichen Aufgaben der Werkleitung selbst
zu betrachten ist. Wir rühren damit an eine Frage, die in vielen
industriellen Unternehmungen als ein wunder Punkt — ja man
möchte fast sagen als der wundeste überhaupt — betrachtet
werden muß. Ich habe dies bei anderer Gelegenheit einmal so
ausgedrückt: „So paradox es klingt, die Direktoren unserer großen
Werke arbeiten noch viel zuviel selbst, d. h. sie zersplittern ihre
Kraft durch Kleinarbeit, anstatt sich den Kopf für wirklich wich-
tige und ausschlaggebende Fragen freizuhalten. ‚Minima non
curat praetor‘ sollte in goldenen Lettern in jedem Direktorial-
zimmer angeschlagen sein!).“ Unter diesen wichtigen und aus-
schlaggebenden Fragen aber nehmen die großen Richtlinien der
organisatorischen Durchbildung des Unternehmens nicht die
letzte Stelle ein. Mit anderen Worten: Jener Organisator, von
dem oben gesprochen ist, muß eben die Direktion des Werkes
selbst sein. Und so wie sie für das Ganze den Ton angibt, so
muß von den ihr unmittelbar nachgeordneten Oberbeamten jeder
einzelne in der ihm unterstellten Abteilung auch in organisa-
torischer Beziehung der maßgebende sein, der für die Kleinarbeit
in dieser Abteilung im Rahmen jener von der Direktion gegebenen
Richtlinien verantwortlich ist. Kignet er sich hierzu nicht, weil
ihm jene Charaktereigenschaften vielleicht gänzlich fehlen, die
nun einmal zu organisatorischem Wirken unerläßlich sind, dann
mag er ein noch so tüchtiger Fachmann und mit Rücksicht auf
seine Kenntnisse als solcher für das Unternehmen noch so wertvoll
sein, zu jener Oberbeamtenstellung eignet er sich dann bestimmt
nicht. Nun greifen ja allerdings, wie wir immer wieder gesehen
haben, derartige organisatorische Maßnahmen innerhalb einer
Abteilung, häufig unmittelbar oder in ihrer weiteren Auswirkung
über ihren Rahmen hinaus, in das Arbeitsbereich einer anderen
Abteilung hinüber. Selbstverständlich muß hier in allen Fällen
die notwendige Übereinstimmung geschaffen werden. Meist wird
das unter den kollegial gestellten Oberbeamten am einfachsten
unmittelbar zustande kommen, und nur in Streitfragen wird die
übergeordnete Werkleitung zur Schlichtung hinzugerufen werden
müssen.
2% Siehe Monatsblätter des Berliner Bezirksvereins deutscher
Ingenieure 1919, Nr, 8, 4. August.