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Schlußbetrachtuug.
Es bedarf nun nur noch einer Stelle, der. die Nachprüfung
und ordnende Festlegung solcher Maßnahmen organisatorischer
atur obliegt, damit sie einerseits jederzeit dem im Unternehmen
Tätigen. zur Hand sind, andererseits auch bei Don beichtäpten
Änderungen der gegebenen Vorschriften leicht ein Überblick über
das Bestehende möglich ist. Denn auch unter einfachen Verhält-
issen, wieviel mehr in einem größeren Betriebe, wachsen solche
Vorschriften nach und nach zu einem derartigen Umfang an,
daß die Übersicht nicht immer leicht ist. Da hat sich die Über-
tragung dieser Arbeit der Nachprüfung und ordnenden Fest.
legung an, das Normenbureau als sachlich richtig und praktisch
zweckmäßig herausgestellt; sind doch jene Vorschriften, mögen
sie in Form von Rundschreiben oder Anschlägen am schwarzen
Brett des Unternehmens herausgegeben oder als Vordrucke un-
mittelbar in die Arbeit des Werkes verpflochten werden, im
Grunde auch nichts anderes als N. ormen, die für das Unternehmen
auf organisatorischem Gebiete geschaffen sind. Geht man aber
so vor und legt nun das Normenbureau diese Vorschriften in der
äußeren Gestalt von Normblättern fest, dann wird die Be-
deutung des aus ihnen gebildeten Normenwerkes weit hinaus-
wachsen über die ursprüngliche Absicht, dieses wird nunmehr
ein Spiegelbild der Organisation des Unternehmens und gleich-
zeitig der Träger der Tradition in ihm ; es wird damit eine wert-
olle Hilfe in der Arbeit, die wir fast als das Wichtigste erkannt
aben, das uns obliegt: Stärkung des Bewußtseins aller Be-
teiligten, der Leitung, der Angestellten und der Arbeiter, daß sie
lieder eines großen Ganzen sind, dessen Gedeihen für das Wohl-
ergehen. jedes einzelnen von ausschlaggebender Bedeutung ist
und dem schon deshalb seine Gedanken und seine Arbeit in
weitestem Maße gehören müssen. Ist aber diese geistige Ein-
stellung erreicht, dann wird sich aus ihr heraus auch jener Stolz
auf die Zugehörigkeit, jene Liebe zum Werk entwickeln, die
allein die Mitarbeit aus dem als lästig empfundenen Zwang heraus-
heben zur gern übernommenen und liebevoll gepflegten Pflicht
nd die damit den inneren Wert der Mitarbeit für das Werk und
en Mitarbeiter selbst so außerordenilich zu steigern vermögen.
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