lenbestellungen.
gewisse Regeln beobachtet
hwere, verantwortungsvoll
r allem, daß jedes Schritt.
ı der gleichen Stelle, einen
wenn angängig, auch dabei
che Schreiben in derselben
;s unbedingt notwendig, daß
schäftsvorfall behandelt
und Monteure müssen hier.
werden. Und schließlich
oines Briefes diesen restlos
‚ durch einen Vermerk auf
ande der Sammelstelle muß
ıd. Schriftstücke, die diesen
rückzugeben und auf der
a zu bestehen, nötigenfalls
orgesetzten des nachlässigen
mmelstelle wesentlich durch
; des genormten Geschäfts.
t wird, von dem wir oben
ur erwähnt werden: es ist
’orschlage dieser Norm ge-
g. Nach welchen Grund.
Ne einrichten soll, 1äßt sich
chtet sich völlig nach der
es richtig sein, die Namen
nterteilung zu wählen, bald
’>inzelnen Bestellungen. Hat
;r andere dieser Richtlinien
an ihr fest; die Möglichkeit
n man von dem Vorgang
ach dem die Sammelstelle
besten durch Karteien, die
öglichen Grundsätze einge-
. Aufbewahren der Schrift.
ellheffer, Mappen verschie-
gerecht liegend oder senk-
Die Aktensammelstelle.
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recht stehend aufbewahrt werden. Auch hier wieder kann man
nicht grundsätzlich die eine oder andere Art für die richtige er-
klären. Die Schriftstücke werden mit besonderen kleinen Ma-
schinen gelocht, die so eingerichtet sind, daß dünne leicht zer-
reißbare Blätter eine Verstärkung durch aufgeklebte Pappstreif-
chen gleichzeitig mit dem Lochen erhalten.
Ausgabe der Akten. Streng verbiefe man, daß ein anderer
als der Vorstand der Sammelstelle den Akten Schriftstücke ent-
nimmt. Handelt es sich doch hier um Dokumente im Sinne des
Handelsgesetzes, deren Verlust gegebenenfalls beträchtlichen
Schaden nach sich ziehen kann. Am besten wird man eine ent-
sprechende Vorschrift auf die Innen- oder Außenseite des Akten-
deckels aufdrucken lassen, und den trotzdem Zuwiderhandelnden
bestrafe man unnachsichtlich. Wichtig ist es ferner, die Akten
nur gegen schriftliche Quittung in die anderen Abteilungen des
Werkes auszuleihen, eine Quittung, die bei der Rückgabe dem
Entleiher wieder ausgehändigt wird. Auch sollten grundsätzlich
die Akten am Abend desselben Tages zurückgegeben werden und
nicht über Nacht unnütz in den einzelnen Bureaus herumliegen,
ferner unter keinen Umständen ohne ausdrückliche Genehmigung
mit aus dem Werke herausgenommen oder in diesem in Schrank
oder Schreibtisch des Benutzers eingeschlossen werden
Arbeit in der Sammelstelle. Die sämtlichen in der
Sammelstelle einlaufenden Schriftstücke gehen zunächst an deren
Vorstand, der prüft, ob sie den Erledigungsvermerk tragen, da-
nach gegebenenfalls eine entsprechende Eintragung im Eingangs-
journal vornimmt$ und sie dann so ordnet, daß die Einlegung in
die einzelnen Mappen durch gering bezahlte, ganz mechanisch
arbeitende Hilfskräfte geschehen kann. Selbstverständlich muß
der Vorstand der Sammelstelle dabei, wenn auch nur oberfläch-
lich, von dem Inhalt der Schriftstücke Kenntnis nehmen, schon
damit er anordnen kann, daß ein Brief, der seiner Natur nach. in
zwei Akten gehört (eine derartige Möglichkeit 1äßt sich nicht
völlig vermeiden), abgeschrieben wird und sich dann mit ent-
sprechendem Vermerk versehen, in beiden Akten befindet. Diese
Kenntnisnahme ist aber außerdem nötig, damit die Ordnung
innerhalb der Akten auch eine sinngemäße wird und bleibt. Dar-
aus folgt, daß man zum Vorstand der Aktensammelstelle unbe-
dingt einen flinken, aufgeweckten und verschwiegenen Mann