Full text: Einführung in die Organisation von Maschinenfabriken unter besonderer Berücksichtigung der Selbstkostenrechnung

lenbestellungen. 
gewisse Regeln beobachtet 
hwere, verantwortungsvoll 
r allem, daß jedes Schritt. 
ı der gleichen Stelle, einen 
wenn angängig, auch dabei 
che Schreiben in derselben 
;s unbedingt notwendig, daß 
schäftsvorfall behandelt 
und Monteure müssen hier. 
werden. Und schließlich 
oines Briefes diesen restlos 
‚ durch einen Vermerk auf 
ande der Sammelstelle muß 
ıd. Schriftstücke, die diesen 
rückzugeben und auf der 
a zu bestehen, nötigenfalls 
orgesetzten des nachlässigen 
mmelstelle wesentlich durch 
; des genormten Geschäfts. 
t wird, von dem wir oben 
ur erwähnt werden: es ist 
’orschlage dieser Norm ge- 
g. Nach welchen Grund. 
Ne einrichten soll, 1äßt sich 
chtet sich völlig nach der 
es richtig sein, die Namen 
nterteilung zu wählen, bald 
’>inzelnen Bestellungen. Hat 
;r andere dieser Richtlinien 
an ihr fest; die Möglichkeit 
n man von dem Vorgang 
ach dem die Sammelstelle 
besten durch Karteien, die 
öglichen Grundsätze einge- 
. Aufbewahren der Schrift. 
ellheffer, Mappen verschie- 
gerecht liegend oder senk- 
Die Aktensammelstelle. 
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recht stehend aufbewahrt werden. Auch hier wieder kann man 
nicht grundsätzlich die eine oder andere Art für die richtige er- 
klären. Die Schriftstücke werden mit besonderen kleinen Ma- 
schinen gelocht, die so eingerichtet sind, daß dünne leicht zer- 
reißbare Blätter eine Verstärkung durch aufgeklebte Pappstreif- 
chen gleichzeitig mit dem Lochen erhalten. 
Ausgabe der Akten. Streng verbiefe man, daß ein anderer 
als der Vorstand der Sammelstelle den Akten Schriftstücke ent- 
nimmt. Handelt es sich doch hier um Dokumente im Sinne des 
Handelsgesetzes, deren Verlust gegebenenfalls beträchtlichen 
Schaden nach sich ziehen kann. Am besten wird man eine ent- 
sprechende Vorschrift auf die Innen- oder Außenseite des Akten- 
deckels aufdrucken lassen, und den trotzdem Zuwiderhandelnden 
bestrafe man unnachsichtlich. Wichtig ist es ferner, die Akten 
nur gegen schriftliche Quittung in die anderen Abteilungen des 
Werkes auszuleihen, eine Quittung, die bei der Rückgabe dem 
Entleiher wieder ausgehändigt wird. Auch sollten grundsätzlich 
die Akten am Abend desselben Tages zurückgegeben werden und 
nicht über Nacht unnütz in den einzelnen Bureaus herumliegen, 
ferner unter keinen Umständen ohne ausdrückliche Genehmigung 
mit aus dem Werke herausgenommen oder in diesem in Schrank 
oder Schreibtisch des Benutzers eingeschlossen werden 
Arbeit in der Sammelstelle. Die sämtlichen in der 
Sammelstelle einlaufenden Schriftstücke gehen zunächst an deren 
Vorstand, der prüft, ob sie den Erledigungsvermerk tragen, da- 
nach gegebenenfalls eine entsprechende Eintragung im Eingangs- 
journal vornimmt$ und sie dann so ordnet, daß die Einlegung in 
die einzelnen Mappen durch gering bezahlte, ganz mechanisch 
arbeitende Hilfskräfte geschehen kann. Selbstverständlich muß 
der Vorstand der Sammelstelle dabei, wenn auch nur oberfläch- 
lich, von dem Inhalt der Schriftstücke Kenntnis nehmen, schon 
damit er anordnen kann, daß ein Brief, der seiner Natur nach. in 
zwei Akten gehört (eine derartige Möglichkeit 1äßt sich nicht 
völlig vermeiden), abgeschrieben wird und sich dann mit ent- 
sprechendem Vermerk versehen, in beiden Akten befindet. Diese 
Kenntnisnahme ist aber außerdem nötig, damit die Ordnung 
innerhalb der Akten auch eine sinngemäße wird und bleibt. Dar- 
aus folgt, daß man zum Vorstand der Aktensammelstelle unbe- 
dingt einen flinken, aufgeweckten und verschwiegenen Mann
	        
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