Full text: Anlage und Einrichtung von Fabriken

richtungen nicht gleichzeitig auch der Dampf von anderen Räumlichkeiten 
abgeschnitten wird. 
Ebenso wie die Güte der Heizfläche durch Niederschlagswasser vermin— 
dert wird, ist dies auch der Fall, wenn Luft in den Rohren enthalten, und 
hat man deshalb zur Entfernung derselben an entsprechenden Stellen Ent— 
lüftungsventile anzubringen. Ferner sind noch, besonders bei Verwendung 
dünnwandiger Blechrohre, Luftventile anzuordnen, welche umgekehrt Luft 
in die Rohrleitung eintreten lassen, wenn durch Abstellung der Heizung 
ein Niederschlagen des Dampfes eintritt, um so ein Zusammendrücken der 
Rohre durch den Druck der äußeren Luft zu vermeiden. 
Weiter ist bei solchen Heizanlagen Rücksicht zu nehmen auf die nicht 
unwesentliche Längenänderung der Rohrleitung infolge Schwanken der Wärme— 
grade derselben (in kaltem und geheiztem Zustand). Es müssen deshalb in 
längeren Leitungen Kompensationsstücke eingeschaltet, und die Rohre auf be— 
weglichen Stücken gelagert werden. Derselbe Umstand bedingt, daß die ein— 
zelnen Rohrstücke durch Flantschen miteinander verbunden werden müssen, 
weil Muffen ein Dichtungsmaterial (Blei, Rostkitt u. s. w.) erfordern, welches 
entweder der Hitze des Dampfes nicht genügend widerstehen kann, oder aber 
durch die fortwährenden Bewegungen insolge der Längenänderungen leicht 
und bald abbröckelt. 
Die Heizfläche der Rohre, bezw. die Länge der Rohrleitung in einem 
Raume bemißt man so, daß auf 45 bis 60 chm Raum 1 qm Heizfläche 
kommt. 
Außer den Heizungen der Arbeitsräume, sind es noch die in vielen 
Anlagen vorkommenden Trockenstuben, die eine besondere Aufmerksamkeit er— 
fordern, besonders mit Rücksicht auf Feuersgefahr, auf welche hauptsächlich 
auch die Feuerversicherungsgesellschaften ein Augenmerk richten. So schreibt 
z. B. die Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha in der JInstruktion 
für ihre Agenten: 
Für alle Arten von Fabriken und anderen Anlagen, Warenlagern u. s. w. 
die für feuergefährlich gelten, als Krapp-, Zichorien-, Papier- und chemischen 
Fabriken, Zuckersiedereien, Woll-, Baumwoll⸗ und Flachsspinnereien, Kattun— 
druckereien, Branntwein- und Knochenbrennereien, Mühlen, Lager von Spiri— 
tuosen und anderen leicht feuerfangenden Waren, behält sich die Bank die 
Bestimmung des Maximums der Versicherungssumme in jedem einzelnen 
Falle nach Beschaffenheit, Lage, Bauart u. s. w. vor. Zuckersiedereien, 
welche nicht durch Dampf geheizt werden, werden nur in dem Falle ver— 
sichert, daß sie in der jüngsten Zeit von einem ihrer Reisenden besehen und 
empfehlenswert befunden worden waren, ferner die Aufsicht darin musterhaft 
genannt zu werden verdient, das Geschäft von Personen geleitet wird, welche
	        
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