richtungen nicht gleichzeitig auch der Dampf von anderen Räumlichkeiten
abgeschnitten wird.
Ebenso wie die Güte der Heizfläche durch Niederschlagswasser vermin—
dert wird, ist dies auch der Fall, wenn Luft in den Rohren enthalten, und
hat man deshalb zur Entfernung derselben an entsprechenden Stellen Ent—
lüftungsventile anzubringen. Ferner sind noch, besonders bei Verwendung
dünnwandiger Blechrohre, Luftventile anzuordnen, welche umgekehrt Luft
in die Rohrleitung eintreten lassen, wenn durch Abstellung der Heizung
ein Niederschlagen des Dampfes eintritt, um so ein Zusammendrücken der
Rohre durch den Druck der äußeren Luft zu vermeiden.
Weiter ist bei solchen Heizanlagen Rücksicht zu nehmen auf die nicht
unwesentliche Längenänderung der Rohrleitung infolge Schwanken der Wärme—
grade derselben (in kaltem und geheiztem Zustand). Es müssen deshalb in
längeren Leitungen Kompensationsstücke eingeschaltet, und die Rohre auf be—
weglichen Stücken gelagert werden. Derselbe Umstand bedingt, daß die ein—
zelnen Rohrstücke durch Flantschen miteinander verbunden werden müssen,
weil Muffen ein Dichtungsmaterial (Blei, Rostkitt u. s. w.) erfordern, welches
entweder der Hitze des Dampfes nicht genügend widerstehen kann, oder aber
durch die fortwährenden Bewegungen insolge der Längenänderungen leicht
und bald abbröckelt.
Die Heizfläche der Rohre, bezw. die Länge der Rohrleitung in einem
Raume bemißt man so, daß auf 45 bis 60 chm Raum 1 qm Heizfläche
kommt.
Außer den Heizungen der Arbeitsräume, sind es noch die in vielen
Anlagen vorkommenden Trockenstuben, die eine besondere Aufmerksamkeit er—
fordern, besonders mit Rücksicht auf Feuersgefahr, auf welche hauptsächlich
auch die Feuerversicherungsgesellschaften ein Augenmerk richten. So schreibt
z. B. die Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha in der JInstruktion
für ihre Agenten:
Für alle Arten von Fabriken und anderen Anlagen, Warenlagern u. s. w.
die für feuergefährlich gelten, als Krapp-, Zichorien-, Papier- und chemischen
Fabriken, Zuckersiedereien, Woll-, Baumwoll⸗ und Flachsspinnereien, Kattun—
druckereien, Branntwein- und Knochenbrennereien, Mühlen, Lager von Spiri—
tuosen und anderen leicht feuerfangenden Waren, behält sich die Bank die
Bestimmung des Maximums der Versicherungssumme in jedem einzelnen
Falle nach Beschaffenheit, Lage, Bauart u. s. w. vor. Zuckersiedereien,
welche nicht durch Dampf geheizt werden, werden nur in dem Falle ver—
sichert, daß sie in der jüngsten Zeit von einem ihrer Reisenden besehen und
empfehlenswert befunden worden waren, ferner die Aufsicht darin musterhaft
genannt zu werden verdient, das Geschäft von Personen geleitet wird, welche