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Be— Wahl der Kraflmaschine beziehungsweise der
uhrt Belriebskrafl.
Zum Betrieb von Maschinen, Arbeitsmaschinen, dienen entweder Natur—
kräfte (worunter hier nur die rohen Naturkräfte verstanden sein sollen) oder
Muskelkräfte.
Die gewöhnlichen Naturkräfte sind:
1. Die Dehnkraft gasförmiger Körper, als Wasserdampf, Luft,
Leuchtgas u. s. w., zu deren Ausnutzung Dampfmaschinen, Heißluftmaschinen,
Gaskraftmaschinen u. s. f. dienen.
2. Die Kraft fließender Gewässer, die in Wasserrädern, Tur—
binen und Wassersäulenmaschinen ausgenutzt wird.
3. Die Kraft der natürlichen Luftströmungen, der Winde, zum
Betriebe von Windrädern.
4. Die elektromotorische Kraft, welche in galvanischen Elementen
erzeugt, in Akkumulatoren gesammelt und in elektrodynamischen Maschinen
in mechanische Arbeit umgewandelt wird.
Zu den hierhergehörenden Muskelkräften zählen:
1. Die Muskelkraft der Menschen, durch welche Hebel, Kurbeln,
Trittbretter, Treträder (teilweise auch durch das Gewicht des Menschen be—
wegt) u. s. w. getrieben werden.
2. Die Muskelkraft der Tiere, hauptsächlich der Pferde und
Ochsen zum Betrieb von Göpel, Treträdern, Tretscheiben, Tretbühnen u. s. w.
Zum Betrieb von Fabriken werden ausschließlich nur Naturkräfte be—
nutzt, da die Muskelkräfte nur gering sind und mit der Zeit erlahmen; nur
ausnahmsweise können zum Betrieb kleinerer landwirtschaftlicher Fabriken
große Göpelwerke angewendet werden.