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Dampf—⸗ Grunderwerbes in Wegfall kommen würde, so ist stets genau das Verhält—
erselben nis zwischen den Mehrausgaben infolge des umständlichen Verkehrs u. s. w.
deil der und dem Gewinn, der durch die billigere Betriebskraft entsteht, aufzustellen
lanlage und zu prüfen. In sehr vielen Fällen, besonders wenn die Entfernung von
erungs⸗ der Bahn nicht allzuweit ist, wird hier der Vorteil auf Seiten der zweiten
nwertes Fabrik liegen, besonders wenn die Wasserkraft reichlich ist.
Ist die Entfernung zwischen Bahn und dem Ort der Betriebskraft
Wasser— nur eine verhältnismäßig kleine, so wäre auch immer noch der Fall in Er—
tal als wägung zu ziehen, ob es nicht möglich, der an der Bahn gelegenen Fabrik
jedoch die Wasserkraft zuzuleiten, entweder durch Anlage eines Kanales, der der
d allein Fabrik das Wasser zuführt, oder dadurch, daß man der Fabrik von der am
n Aus⸗ Wasserlauf angelegten Kraftmaschine die Kraft mittels eines Drahtseiltriebes
roch die (päter vielleicht auch auf elektrischem Wege) zuleitet. Es wäre auch hier
abellen der Fall denkbar, daß die Verzinsung und Abschreibung des größeren An—
Summe lagekapitals und die vermehrten Unterhaltungskosten, gegenüber der weiter
ie noch, abliegenden Fabrik nicht die großen Frachtkosten dieser Fabrik erreichten,
vielen was natürlich ebenfalls wieder sorgfältig zu untersuchen wäre.
Löhne Die Frage, ob Dampf oder Wasser als Betriebskraft zu benutzen ist,
Wasser— kann auch dann auftreten, wenn der Anlageort durch irgend welche Verhält—
ändigen nisse festgelegt ist, und die Möglichkeit vorliegt, der Fabrik die Wasserkraft
wie oben angegeben zuzuleiten. In diesem Fall bleibt die Verkehrsfrage
als Be— natürlich ganz aus dem Spiel und sind nur die beiden Betriebskräfte in
ie schon ihren Anlage- und Unterhaltungskosten miteinander zu vergleichen.
et, fast Hiernach würden die Fälle, in denen die Wasserkraft der Dampfkraft
vorzuziehen ist, sich kurz wie folgt zusammenstellen.
olgerten
Eisen⸗ Wasserkraft ist anzuwenden:
ist, als 1. wenn an einem Ort, für den alle Umstände zur Anlage einer Fabrik
zweiten günstig, oder an dem aus irgend welchen Gründen die Fabrik angelegt wer—
hältnisse den soll, eine Wasserkraft vorhanden ist;
ße Ver— 2. wenn in der Nähe eines Ortes, für den alle Umstände zur Anlage
en auf⸗ einer Fabrik günstig sind, eine Wasserkraft vorhanden ist, die der Fabrik
als Be⸗ auf irgend eine Weise zugeleitet werden kann und die Gesamtbetriebskosten
der Wasserkraft geringer ausfallen, als die der Dampfkraft;
3. wenn an einem Ort, der für Anlage einer Fabrik weniger günstig
n der ist, als ein zweiter (etwa in Bezug auf die Verkehrsverhältnisse) eine Wasser—
s uur kraft benutzt werden kann, und der Unterschied zwischen den Betriebskosten
n uu einer Dampfmaschinenanlage am günstiger gelegenen Ort und der Anlage
e einer Wasserkraftmaschine am weniger günstig gelegenen Ort, größer ist als