Full text: Anlage und Einrichtung von Fabriken

58 — 
schinen und Maschinengruppen Gänge von genügender Breite (mindestens 
1 m) bleiben, die den Arbeitern bequemes und gefahrloses Bewegen, sowie 
ungehindertes Fortschaffen der Stoffe und Arbeitsstücke gestatten. 
Mit Rücksicht auf die Sicherheit der Arbeiter ist ferner noch allgemein 
anzuführen, daß alle Arbeitsmaschinen mit festen und losen Riemenscheiben zu 
versehen sind und die Ausrücker derart angebracht sein müssen, daß sie von 
dem gewöhnlichen Standpunkt des Arbeiters aus leicht gehandhabt werden 
können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.