Das Gesetz sucht den Besitzer allerdings zu schützen, indem es vor—
schreibt, daß an jedem Dampfkessel die durch die Wasserdruckprobe festgesetzte
höchste Dampfspannung, der Name des Fabrikanten, die laufende Nummer
und das Jahr der Anfertigung in leicht erkennbarer und dauerhafter Weise
angebracht sein muß; doch dies ist alles noch keine absolute Sicherheit. Es
bedarf wohl nur des Hinweises darauf, wie oft Vorschriften und Gesetzes—
paragraphen unberücksichtigt bleiben oder überschritten werden. Als ein Be—
weis hierfür möge noch folgende ministerielle Verordnung vom 14. Oktober
1886 dienen:
Bei der Auslegung des allgemeinen Erlasses vom 30. Januar v. J.,
betreffend die Neukonzessionierung alter, bereits anderweit gebrauchter Dampf—
ãte. kessel, sind in der Verwaltungspraxis Zweifel darüber entstanden, inwieweit
die im Erlaß gegebene Anweisung auch auf diejenigen Kessel, welche nur
Teile alter Kessel enthalten, also vor dem Wiedergebrauch unter Hinzufügung
neuen Materials einen Umbau erfahren haben, Anwendung finden soll. Zur
Ort Beseitigung dieser Zweifel bestimme ich daher, daß jene Anweisung fortan
auch auf die teilweise alten Kessel auszudehnen ist.
wurde Für den Minister für Handel und Gewerbe
(gez.) von Boettiger.
7 Solche Zweifel, wie oben angeführt, werden im günstigsten Fall als
den Entschuldigung direkter Uebertretungen angeführt.
Abgesehen von der Gefährlichkeit solcher Kessel, kommt dann noch hinzu,
was daß in den meisten Fällen der betreffende Kessel gar nicht zu unserem Be—
triebe paßt (und von welchem Einfluß die richtige Wahl des Kessels auf die
h fast Betriebskosten ist, ist in dem betreffenden Kapitel genügend gezeigt worden),
mnt daß seine Benutzung, also eine täglich und stündlich fortlaufende Geldver—
und schwendung infolge unnützen Brennstoffverbrauches, und außerdem mit stetem
uufzu⸗ Aerger und Unannehmlichkeiten verbunden ist.
angel⸗ Nicht viel anders liegt die Sache bei alten Dampfmaschinen. Ist hier
elchen auch die eigentliche Gefahr für Leben und Gesundheit weit geringer, so tritt
Auge hier der zweite Umstand, unnütze Geldausgabe, Aerger und Verdrießlich—
teicht⸗ keiten, Betriebsstörungen u. s. w. noch weit mehr in den Vordergrund:
„fast Kolben und Schieber sind undicht, überhaupt nicht dicht zu halten, der
Dampf bläst einfach durch die Maschine hindurch, als hätte er nichts in
derselben zu thun, das Auspuffrohr zeigt es: der Dampf strömt aus dem—
schon selben in ununterbrochenem Strahle aus, gar nicht, als wenn zwischen Kessel
deren und Auspuffrohr sich noch eine Dampfmaschine befände. Alle Gelenke sind
ennt, ausgeleiert, überall toter Gang; keine Flantsche ist dicht zu halten; jede
rten? Woche neue Ausbesserungen; alle paar Tage Betriebsstörungen u. s. w.
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