u mög— sogar schädlich, wenn nicht selbst gefährlich ist. Diese Speiseräume müssen
sowohl heizbar sein und sind mit entsprechenden Vorkehrungen zum Erwärmen der
sind. mitgebrachten Speisen zu versehen. Bei genügender Größe und angemessener
Bau⸗ Einrichtung können auch die Räume, welche zum Wechseln der Kleider dienen,
ich den als Speiseräume benutzt werden. Ein gesundes Trinkwasser muß in allen
equem⸗ Fabriken den Arbeitern zu Gebote stehen.
en, in Besondere Einrichtungen und Rücksichten werden bei den Fabrikbauten
nötiger mitunter bedingt durch die maschinelle Einrichtung, durch die Art der aus—
deshalb zuführenden Arbeiten, der verwendeten Stoffe, der Sicherung der Arbeiter,
en ver— besonders bei Feuersgefahr u. s. w.
sen der Hauptsächlich sind es die Triebwerke, welche von vornherein Berück—
in den sichtigung verlangen, indem es zum mindesten wünschenswert erscheint, die—
rbeiten jenigen Umfassungsmauern, an welche solche angebracht werden sollen, be—
sonders stark aufzuführen, stärker als die übrigen Umfassungsmauern. Wer—
ind der den die Triebwerke an Säulen, welche zur Unterstützung der Arbeitsräume
o sonst dienen, angebracht, so ist bei Stellung der Säulen von vornherein Rücksicht
Zu auf die Lagerentfernungen zu nehmen. Dasselbe gilt auch von Balken, an
nbäder welche Wellenleitungen angehangen werden sollen. Besonders bei Riemen—
leitungen, welche von einem Stockwerk zum anderen gehen, ist die Balken—
Orten, lage, wenn nicht von vornherein darauf geachtet worden, mitunter sehr hin—
er Be— derlich. Auch bei Treppenanlagen hat man die Anordnung der Triebwerke
he auch zu berücksichtigen.
ggefahr Die übrigen maschinellen Einrichtungen, die Kraft- und Arbeitsmaschinen,
stellen meist nur Anforderungen an die Größe der Räumlichkeiten, worüber
Merie sich allgemein nichts sagen läßt, als, wie schon früher bemerkt, daß dieselben
emn so bemessen werden sollen, daß zwischen den einzelnen Maschinen genügend
n der breite Gänge bleiben.
Meo⸗⸗ Die Art der ausgeführten Arbeiten, sowie die verwendeten Stoffe be—
er sich dingen in vielen Fällen einen besonderen Fußbodenbelag. So ist z. B. zu
n von empfehlen:
Weise Holzbelag in Schlossereien, Drehereien, Tischlereien und Kessel—
echseln schmieden, und zwar zunächst bei den ersten Werkstätten ein Bohlenbelag
ebracht aus gutem Holz, während in Kesselschmieden Klotzpflaster auf festgestampftem
Untergrund erforderlich ist. Letzteres Pflaster eignet sich auch für Montie—
umen rungs- und Reparaturwerkstätten, für Lokomotiven- und Wagenbauanstalten,
und sind die Holzstücke um so größer zu nehmen, je größer die verlangte
o vee Tragfähigkeit ist.
n nicht Steinpflaster in allen Werkstätten, in denen Feuerarbeiter thätig
ies, da sind, besonders in steinreichen Gegenden; in anderen wendet man in diesem
ubriten Falle Lehmschlag an, welcher besonders billig ist.
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