Full text: Anlage und Einrichtung von Fabriken

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In Räumen, welche staubfrei zu halten sind, und in denen mit Wasser 
gearbeitet wird, wie in Schleifereien u. s. w,, wendet man zweckmäßig Fuß⸗ 
böden aus Asphalt oder Zementbeton an. 
Für Werkstätten, in denen gleichzeitig mit Feuer und Wasser gear⸗ 
beitet wird, eignen sich Fußböden aus Zementbeton oder Granit— 
platten. 
In Magazinen, in denen Stoffe aufbewahrt bleiben, die vor Nässe ge— 
schützt werden müssen, wird der Fußboden mit Brettern gedielt, darunter 
aber ein hohler Raum gelassen, in welchem die Luft frei zirkulieren kann. 
Zu diesem Zweck legt man, wenn die Räume zu ebener Erde liegen, die 
Schwellen, auf welchen die Fußbodenunterlagen ruhen, auf gemauerte Pfeiler. 
Mangelhafte Einrichtungen der Gebäude haben auch schon häufig Ver— 
anlassung zu Unglücksfällen in Fabriken gegeben, und sind mit Rücksicht 
hierauf auch in Fabriken alle Vorkehrungen zu treffen, die in allen anderen 
Gebäuden, wo Menschen verkehren, angewendet werden. Es müssen somit 
alle Treppen und Gänge derartig hell und abends genügend erleuchtet sein, 
daß das Begehen derselben ohne Gefahr möglich ist. Ebenso muß der Raum, 
in welchem sich die Kraftmaschine befindet, gleichgültig von welcher Art sie 
ist, so hell erleuchtet sein, daß alle beweglichen Teile derselben deutlich er— 
kennbar sind. Die Notwendigkeit einer genügenden Erleuchtung der Arbeits— 
säle ergibt sich schon durch die Forderung Arbeiten in denselben verrichten 
zu müssen von selbst. 
Fast selbstverständlich ist es ferner, daß alle Treppen gehörig fest und 
mindestens an einer Seite mit einem Geländer versehen sein müssen, beson— 
ders solche, welche meist etwas schlüpfrig sind, die also zu Räumen führen, 
in welchen fettige Stoffe verarbeitet werden, Treppen zu und in Räumen, 
in denen Wasserräder aufgestellt sind u. s. w., auch sind eiserne Treppen 
meist glatter als Holztreppen, weshalb man dieselben vielfach mit einem 
Holz- oder Steinbelag versieht. 
An dieser Stelle sei auch noch kurz des Fahrstuhles, wenn derselbe 
auch eigentlich zu den maschinellen Einrichtungen gehört, erwähnt, da durch 
solche schon manches Unglück veranlaßt worden ist. 
Jeder Fahrstuhl muß derartig aufgestellt sein, daß die Bahn, inner— 
halb welcher er sich auf und nieder bewegt, von allen Seiten abgeschlossen 
ist. Es empfiehlt sich jedoch, diesen Abschluß nicht dicht, sondern durch— 
sichtig aus Latten herzustellen, um ohne weiteres erkennen zu können, an 
welcher Stelle sich der Fahrstuhl befindet. Wenn nun auch die baulichen 
Einrichtungen es möglich machen, den Fahrstuhl in einem gemauerten Schacht 
aufzustellen, so soll wenigstens die nach den Arbeitsräumen gerichtete Seite 
in den verschiedenen Stockwerken mit Lattenthüren verschlossen sein. 
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