Full text: Weichen- und Gleis-Berechnungen

A) 
Gleise aus Rillenschienen dürfen auch in Kurven keine Spur- 
erweiterung haben. 
Für die bei der Berechnung der Weichen in Betracht kommenden 
Größen gelten folgende Bezeichnungen; es sei stets: 
S = Spurweite (immer gegeben). 
Z = Zungenlänge. 
a = Fahrkantenabstand an der Zungenwurzel. 
R bezw. r== Radius der Weichenkurve. 
G = Länge der Herzstückgeraden von der mathematischen Spitze. 
Fig. 2 ES 7 TE = Herzstückneigung. 
x — Herzstückwinkel. 
‘== Zungenwinkel bei geraden Zungen. 
9 = Zungenwinkel bei gebogenen Zungen. 
\ = Überschneidungswinkel bei gebogenen Zungen. 
nn Bezüglich der Herzstückneigung sei noch er- 
© wähnt, daß auch mitunter die Neigung nach bei- 
stehender Figur 3 berechnet wird. 
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nie Dann ist tang 5 2n 
Der Unterschied zwischen den beiden Annahmen ist aus folgenden 
drei Beispielen ersichtlich: 
1 1:85=642'35,41” N 1 1:8:55=—=6°43'58,52* 
tang ke 1: 9= 620‘ 24,69% lang 5 = 1: 0=6921 34,78“ 
1:10=5°42'38,13“ 1:10=—=5°43'20,32“ 
$ 2. Bestimmung der erforderlichen Spurrille zwischen Zungen- 
und Backenschiene. (Fig. 4—8.) 
Der kleinste Zwischenraum zwischen dem Zungen- und Backen- 
schienenkopf muß überall so groß sein, daß der Spurkranz, ohne die 
Zunge zu berühren, hindurchgehen kann. Dieses Maß muß bei normal- 
spurigen Weichen bei geöffneter Zunge mindestens 54 mm, möglichst 
bis zu 6 mm mehr betragen. 
Hat die Zungenvorrichtung im durchgehenden Strang Spur- 
erweiterung, z, B. bei Kurvenweichen (Fig. 26), so ist das Maß um 
die Spurerweiterun® größer zu nehmen.
	        
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