LE
Durch die Vorschrift des kleinsten Zwischenraumes ist auch der
kleinste Abstand a (vergl. Fig. 5) an der Wurzel bestimmt; es empfiehlt
n
Fırand i
sich jedoch, diesen so groß zu nehmen, daß der Zwischenraum v
bei geraden Zungen mindestens 57 mm beträgt.
Krb MR
| SE SE =.
e | N
U vn a
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a
Bei gebogenen Zungen ist es zweckmäßig, dieses Maß etwas größer
zu wählen, etwa 62—64 mm, weil sonst, um die gewünschte Spurrille
Gar)
Äig.
Fig. 8