Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. 135 
en, schränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz unterworfen 
sind, eine Quelle höheren Verkaufswertes, die ziffernmäßig nach- 
er- zuweisen ist. 
ıat, Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, 
an- daß sie unter Patentschutz steht; ja, fast die Hälfte unserer 
uf- ganzen Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung 
gelangten Blatt!) finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? 
;en Antwort: sie sind auch äußerlich gekennzeichnet als Erzeugnisse 
Vir besonderer erfinderischer Tätigkeit, in denen neue Ideen zum 
es Ausdruck kommen, die dadurch einen Mehrverkaufswert haben als 
ein andere Erzeugnisse, die technisch gleich gut hergestellt sind. 
Sie Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, 
so auch auf das, was nicht patentiert ist. Und dann die weitere 
Frage: mit welchen Ziffern soll man diesen höheren Verkaufswert 
ine veranschlagen? 
er- Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das be- 
en zieht, was unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, 
ehr daß die für unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente 
In, diejenigen sind, welche wir überhaupt nicht genommen 
in- haben und nicht zu nehmen brauchten. Denn dieses Ansehen 
hr- eines höheren Wertes gegenüber den Produkten gleichartiger Arbeit 
er- brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des Patentamtes 
fS- zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche jeder 
lie- nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem 
are sie nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, des- 
ni- wegen, weil sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung 
rt- sind. Also ich kann sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und 
Ür- und diese Werterhöhung unserer Erzeugnisse auf alle Arten der- 
-en selben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie patentiert sind 
en, oder nicht. 
wir Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Er- 
an- zeugnisse von anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine 
len erwünschte Unterlage für die Schätzung dessen, was der materielle 
ter Betrag dieses Mehrwertes sei. Viele von Ihnen wissen das viel- 
rt- leicht schon, was ich Ihnen sage: es ist mindestens ıo0 Proz. des 
ver Einzelverkaufswertes; denn es gibt ja andere Leute — Fabrikanten 
en in Paris, London, New York usw. — die für die bloße Erlaubnis, 
en. das machen zu dürfen, was wir machen, an uns ıo Proz. des Ver- 
laß kaufswertes als Lizenzgebühr zahlen. 
DE- 1) [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]
	        
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