Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. 141
n rischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur
wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätig-
keit zu genießen. Das hängt damit zusammen — und ich weiß
pe das aus eigener Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat,
n es aber nicht selbst ausführen kann, sondern es andern anbieten
b muß, so ist er erstens im Nachteil durch das Angebot — er ver-
- kauft die „Katze im Sack“ — und zweitens hat er den passiven
- Widerstand derjenigen zu besiegen, welche die Ideen benutzen
n sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg gearbeitet
tr haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen
keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den
it Handel gelangt, was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird
Tr ihnen die Nahrungsquelle geschmälert. Im allgemeinen werden
£ also diejenigen, welche im großen Maßstabe neue Sachen ein-
a führen können, diesen theoretischen Erfindungen sehr kühl gegen-
überstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der gemein-
; samen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung,
Z die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die
Wurzel des Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zu-
r sammenarbeiten. Es werden dann aber immer mehrere da sein,
u welche sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, so
= wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der Erfinder allein
n vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben ebenfalls nichts.
n Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren
e schon. in unbestimmter Form angestellt habe und die mich jetzt
E auf den festen Standpunkt führen: Was in einer solchen Genossen-
r schaft, die auf die Organisation der Arbeit gegründet ist, sich als
n wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus dem Zusammenwirken geistiger
a und technischer Arbeit, ist seinem Wesen nach Kollektiveigentum.
Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt in der vorher be-
nannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher dieser Ziffer
entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.
N Das ist also die Anwort auf die grundsätzliche Frage: Was
N darf in unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit nicht ver-
N teilt werden? Mindestens nicht die ıo Proz., die alle abgeben
+ müßten als Lizenzgebühr, wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse
1 machen müßten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend
” auf die jährliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen. Und ich
N scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: Wenn in unseren
Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt. was