Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. 145
nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll —
ın wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer
;t. gleich langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr
n, auseinandergehen und es kann auch nur auf Grund einer gewissen
a- Schätzung eine Norm gefunden werden.
m Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken ge-
Ja wöhnt, daß man anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige
in Arbeit im Zeitlohn macht, der Antrieb zur Arbeit ein geringerer
je ist, und daß ein Akkordarbeiter ohne besondere Anstren-
T- gung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig zu
it machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen. Ich
er würde das jedem zugeben, der versichert, das durch gute Aus-
je nutzung der Zeit erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während
Sn der Zeitlohnarbeit sagen kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt:
Ich bringe unter den gleichen Bedingungen in vier Tagen soviel
ch fertig als ein anderer im Zeitlohn in sechs Tagen, so würde ich
ig ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist einer von denen,
Ir auf welche das Wort „Akkordarbeit ist Mordarbeit“ Anwendung
2h findet — Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich zu
il- schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten — oder Du
N- meinst, wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben
it- faulenzen! Das wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn
eit wenn einer im Zeitlohn arbeitet, ist er auch verpflichtet, ange-
er messen und gebührend fleißig zu sein, da wir zum Vergnügen
ag niemand in die Werkstatt stellen. Zu dieser Betätigung im Zeit-
lohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und pflichtmäßige Erfüllung
so des Arbeitsvertrages.
an Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen,
US, und im Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis
ch sein und ich bin der Meinung, daß man das einigermaßen richtig
it- schätzen wird im günstigen Sinne für den Arbeitenden, wenn man
sagt: es muß einer, wenn er im Akkord arbeitet, mindestens
ch 20 Proz. mehr verdienen können, als wenn er unter sonst
in- gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. Aber
ng nun wohl gemerkt: 20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm
re geben müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im
er Zeitlohn zu leisten hätte.
Zip In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die
ur Quelle von manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es
ch ist offenbar, daß auf meine Äußerungen hin angenommen worden
AÄBBE, Sozialpolitische Schriften.
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