Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

27 Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. 
jetzigen Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, ab- 
gesehen von jeweils erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher 
Art, fortgesetzt nur in solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, 
des Instrumentenbaues und verwandter Industrieen gewerblich sich 
betätigen, welche die jetzige engere Verbindung zwischen Technik 
und Wissenschaft in den Betrieben der Stiftung, sei es im Ge- 
brauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den Herstellungsbedin- 
gungen derselben, aufrecht erhalten. 
Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen 
anderer Art und ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst 
zum Zweck bloßer Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen. 
Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht 
ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zetiss-Stiftung an solchen 
fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den 
Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung 
der zu dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halb- 
Jabrikate befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die ST tung 
selbst weder an der Vertretung nach außen noch an der aktiven 
Leitung teilnehmen und das finanztelle Risiko auf einen bestimmten 
Betrag beschränkt bleiben. 
$ 36. 
Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe. 
Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung 
betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller 
Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unter- 
nehmungen fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung 
aller Rücksichten auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tun- 
lich erscheinen mag, sollen andere Schranken als $ 35 vorsieht 
nicht gesetzt sein. Es dürfen also nicht nur die jetzigen Stiftungs- 
betriebe durch Eintreten in neue Betriebszweige ihr Arbeitsfeld 
und durch Errichtung von neuen Geschäftsstellen und Handels- 
niederlassungen im Inland und im Ausland ihre kaufmännische 
Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können geeigneten Falls 
auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende Betriebsunter- 
nehmungen auf dem in 8 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in oder 
außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden. 
Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch 
jederzeit nur eingeleitet werden durch den Vorstand eines der je- 
weils bestehenden Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion 
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