Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. 2709 
des letzteren, und sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen 
Einspruch des Vorstandes eines der in 8 6 benannten Stiftungs- 
betriebe. 
} $ 37: 
K Veräußerung von ‘St.-Betrieben. 
- Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, 
an daß sie ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe 
oder der diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch 
N Verkauf oder Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung der- 
:t selben durch Verpachtung, Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen 
jemals ganz oder teilweise sich entledigen dürfte. 
c . Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zu- 
kunft von der Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begrün- 
deten oder übernommenen neuen Betriebsunternehmens dann in 
Geltung treten, wenn dasselbe einmal durch fünf Jahre oder länger 
im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung gewesen ist. 
Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines 
unter die obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne 
Schädigung oder Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst 
unmöglich werden, so ist dieser Betrieb unter tunlichster Schonung 
der beteiligten Interessen endgültig aufzulösen, seine Firma aber 
nach Abwicklung aller Verbindlichkeiten endgültig zu löschen. 
S 38. 
Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse, 
. Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues 
gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit 
einem andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vor- 
sehen, daß mit dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der 
aktiven Teilnahme an der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an 
die Stiftung zur alleinigen Vertretung und Verwaltung überzu- 
* gehen habe. 
Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung 
nicht eingehen. 
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen 
der in $ 35 Abs. 3 genannten Art, 
S 39. 
1 Verlegung der St.-Betriebe vön Jena. 
Eine Verlegung der in $ 6 benannten Stiftungsbetriebe an 
1 Orte außerhalb der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.
	        
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