32- Ergänzungsstatut.
haben als einmalige zu gelten, selbst wenn die Absicht einer Fort-
setzung derselben für längere Zeit besteht.
Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9
auf den Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzu-
stellen, wieviel an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Aus-
gaben auf solche Leistungen entfallen ist.
Art. ı4.
Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität Jena.
Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufge-
hoben werden, so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-
Stiftung zu weiteren Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt
der gesamte alsdann vorhandene Vermögensbestand des Universi-
tätsfonds an die Stiftung zurück, wofern letztere bereit ist, für
Erfüllung derjenigen rechtlichen Verpflichtungen der Universität
aufzukommen, die vorher zu Lasten des Fonds übernommen waren.
Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des Uni-
versitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen
Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universi-
tätsfonds bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem
Interessenkreis der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu
übernehmen, um sie als Stätten wissenschaftlicher Forschung zu
erhalten und den Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu
machen.
Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl
Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer An-
wendung diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in
Titel V des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis
der Beamten bei den Betrieben der Stiftung geregelt ist.
Jena, den 24. Februar 1900.
gez. Dr. Ernst Abbe.
[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das
„Ergänzungsstatut“ betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900
gab E. ABBE noch unter dem ı4. März 1900 die Erklärung ab,
„daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie
schon des ihr zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits
unter den Voraussetzungen gestanden hat, die folgende
Bemerkungen zum Ausdruck bringen: