Full text: Systematische Rechtswissenschaft (Teil 2, [Häflte 2], Abteilung 8)

492 FERDINAND VON MARTITZ: Völkerrecht. 
entwickelt, fähig jede neue Erscheinung des internationalen Verkehrs zu 
umspannen, tief in das innere Recht aller Völker eingreifend, die Rechts- 
wissenschaft in allen ihren Teilen befruchtend, sich als den umfassendsten 
Ausdruck der Kultur der Gegenwart auf dem Gebiete des Rechtslebens 
betätigt. Wie wechselnd auch die Wandlungen sein mögen, welche die 
Zukunft unserem Staatensystem bringen wird, seine völkerrechtlichen 
Grundlagen sind bis auf unabsehbare Zeiten fest, unverbrüchlich, unwandel- 
bar. Es gilt auf ihnen weiterzubauen. Ohne jede Verbürgung durch eine 
politische Machtorganisation erscheint die einzigartige, so ganz auf sich 
selbst gestellte und in sich selbst ruhende Ordnung‘ des Völkerrechts als 
der höchste Triumph, den die Idee des Rechtes auf Erden gefeiert hat.
	        
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