492 FERDINAND VON MARTITZ: Völkerrecht.
entwickelt, fähig jede neue Erscheinung des internationalen Verkehrs zu
umspannen, tief in das innere Recht aller Völker eingreifend, die Rechts-
wissenschaft in allen ihren Teilen befruchtend, sich als den umfassendsten
Ausdruck der Kultur der Gegenwart auf dem Gebiete des Rechtslebens
betätigt. Wie wechselnd auch die Wandlungen sein mögen, welche die
Zukunft unserem Staatensystem bringen wird, seine völkerrechtlichen
Grundlagen sind bis auf unabsehbare Zeiten fest, unverbrüchlich, unwandel-
bar. Es gilt auf ihnen weiterzubauen. Ohne jede Verbürgung durch eine
politische Machtorganisation erscheint die einzigartige, so ganz auf sich
selbst gestellte und in sich selbst ruhende Ordnung‘ des Völkerrechts als
der höchste Triumph, den die Idee des Rechtes auf Erden gefeiert hat.