9252 & 25. Die erste Kategorie.
beachtet wird. Oder aber es wird zugleich mit dem betreffen-
den Inhalte selbst auch die Art dieser Einordnung unter
Begriffe gebracht, was nur dadurch geschehen kann, daß auch
die dem gegebenen Inhalte vorangehenden und die noch
nicht gegebenen nachfolgenden Erlebnisse in gewisser Weise
bestimmt werden.
Beispiele für die erste Art der Bestimmung. sind überall
gegeben, wo nur die Qualität eines gegebenen Inhaltes oder
Complexes von Inhalten als solchen bestimmt wird. Wenn
ein Farbeindruck als grün oder rot, als hell. oder dunkel, ein
Ton als hoch oder tief, laut oder leise, eine gegebene Tonfolge
als die Melodie der zwei ersten Textworte des „Gaudeamus“,
ein Geschmack als süß oder bitter beurteilt wird, so wird mit
Bestimmungen dieser Art nur über die‘ Zugehörigkeit des ge-
gebenen einheitlichen oder complexen Inhaltes zu einer be-
stimmten bereits bekannten Art, über seine Ähnlichkeit mit
einer Gruppe von früher her bekannter Inhalte etwas ausgesagt.
Beispiele für die zweite Art der Bestimmung sind da-
gegen alle diejenigen Aussagen, in welchen der Inhalt als Teil
eines bestimmten gesetzmäßigen Zusammenhanges von
Inhalten aufgefaßt wird. Eine solche Auffassung liegt überall
vor, wo der betreffende Inhalt im Auschluß an andere erwartet
wurde oder wo sich an ihn Erwartungen bestimmter Art an-
schließen, wie solche insbesondere in allen denjenigen Urteilen
implicite mit ausgesagt werden, welche den gegebenen Inhalt
als Erscheinung eines bestimmten Dinges oder Gegenstandes
bezeichnen. Wenn ich von einem gegenwärtigen Inhalte meines
Gesichtsfeldes nicht bloß sage, daß er weiß, sondern daß er
ein weißer Gegenstand, etwa weiße Kreide sei, so ist mit
einer solchen Behauptung mehr ausgesagt, als in dem gegen-
wärtigen Inhalte als solchem gegeben ist: der Sinn eines Ur-
teiles dieser Art geht über die Eigenschaften des gegebenen
Bewußtseinsinhaltes insofern hinaus,’ als der Begriff des „Diuges“
ein dauerndes Dasein impliciert, somit nicht nur’ über den
augenblicklichen Inhalt, sondern auch über gewisse für die
Folge vorzufindende Inhalte eine bestimmte Überzeugung zum
Ausdruck bringt — das Urteil also nicht nur das Dasein von
Wahrnehmungen der vorliegenden Art behauptet, sondern auch
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