266 828. Das Object als gesetzmäßiger Zusammenhang d, Erscheinungen.
des rechtwinkligen Dreiecks oder der Schwefelsäure
durch bloßen Hinweis auf jenes Bewußtseinserlebnis des Naiven
oder durch ein „Erschauen“ erklären zu wollen, genau so umn-
wissenschaftlich ist die entsprechende Beantwortung der Frage
nach der Bedeutung des Dingbegriffs.
Ebenso unrichtig wäre es, wenn man die Frage — oder
die. hier eingeschlagene Untersuchungsmethode — mit der Be-
hauptung abweisen wollte, daß tatsächlich in jeder sinnlichen
Wahrnehmung von vornherein Dinge erkannt werden, indem
FKindrücke ohne solche Erkenntnis nicht vorkommen. Wer
behauptet, daß wir niemals „Farbe“, sondern immer nur „ge-
färbte Dinge“ sehen, behauptet insofern allerdings Richtiges,
als wir (eben vermöge der in Rede stehenden Consequenzen
des Zusammenhangs unserer Erlebnisse) jeden Eindruck nicht
bloß mit den entsprechenden Wahrnehmungsbegriffen, sondern
stets auch mit Dıngbegriffen zu prädieieren in der Lage sind.
Daß wir aber solche Urteile tatsächlich fällen, ist weder eine
Antwort auf die Frage nach der Bedeutung dieser Urteile, noch
ein Grund zur Ablehnung dieser Frage. Die Erscheinung von
dem Dinge begrifflich zu sondern gelingt Jedem, der auf den
Unterschied hingewiesen wird; ich hoffe durch die Ausführungen
des $ 8 diesen Hinweis mit hinreichender Deutlichkeit gegeben
zu haben. Ist aber diese Sonderung vollzogen, so entsteht
notwendig die Frage, in welchem Sinne und mit welchem
Rechte wir im Anschluß an die Erscheinung über das Ding
urteilen, d. h. die — allein unanzweifelbar gegebene — KEr-
scheinung zum Anlaß nehmen um Aussagen zu machen, die
weit über den Tatbestand dieser Erscheinung hinausgreifen,
Die Überlegungen des $ 27 zeigen, wie solche Urteile
allgemein durch die Factoren des Zusammenhangs der
Erfahrung und speziell durch unsere vorausgegangenen Er-
fahrungen bedingt sind: daß also die geforderte Klärung nur
eben durch den Hinweis auf jenen Zusammenhang und auf diese
vorausgegangenen Erfahrungen, d. h. genetisch gewonnen
werden kann. Die heute vielfach beliebte Ablehnung gene-
tischer Klärung der Begriffsbedeutungen beruht entweder
auf der irrtümlichen Auslegung genetischer Krklärung als
causaler Erklärung, oder sie hat ihren Grund in dem