270 828. Das Object als gesetzmäßiger Zusammenhang d. Erscheinungen.
nehmungen, so wird im Begriffe des Gegenstandes selbst die
Gesamtheit dieser Wahrnehmungen verknüpft. In der Be-
ziehung einer Wahrnehmung auf den Gegenstand, als dessen
Wahrnehmung wir sie auffassen, ist folglich nichts gegeben
als die Einordnung der wahrgenommenen Erscheinung in jenen
uns erfahrungsmäßig bekannten Zusammenhang, den wir mit
dem Begriff dieses Gegenstandes zu bezeichnen gelernt haben:
ein Zusammenhang, dessen übrige Glieder nicht mit jener
Wahrnehmung zugleich gegeben sind, sondern im Anschluß
an die letztere bei Erfüllung bestimmter Bedingungen er-
wartet werden. Indem wir Gegenstände, d. h. Zusammen-
hänge dieser Art kennen gelernt haben und uns bei einer
neuen Wahrnehmung bez. einer bestimmten Folge von Wahr-
nehmungen eben jener Zusammenhänge erinnern, in welchen
wir Erscheinungen dieser Art bisher stets vorgefunden haben,
beurteilen wir die neue Erscheinung sogleich als Glied eines
solchen Zusammenhangs und erwarten demgemäß, im Anschluß
an die gegebene Wahrnehmung unter den entsprechenden Be-
dingungen auch die übrigen „Wahrnehmungen des Gegen-
standes“ vorzufinden. Auch hier muß hinzugefügt werden,
daß wir uns keineswegs in jedem Augenblicke, in welchem
wir an den Gegenstand denken oder ein Urteil der eben be-
zeichneten Art fällen, der sämtlichen Glieder des Zusammen-
hangs erinnern, zu dessen abgekürzter Bezeichnung uns der
Begriff des betreffenden Gegenstandes dient. Sobald wir aber
veranlaßt werden zu fragen, was wir mit diesem Begriffe
meinen, d. h. sobald wir die uns bekannten Tatsachen analy-
sieren, aus welchen sich die Bedeutung des betreffenden Gegen-
standsbegriffes für uns zusammensetzt, erinnern wir uns stets
jener Arten von Wahrnehmungen, durch welche die KEigen-
schaften des Gegenstandes ihre Bestimmung erhalten haben,
und der Zusammenhänge, in welchen dieselben unter einander
stehen.*)
i) Für den mathematisch gebildeten Leser würde die einfachste
Beschreibung der im Texte geschilderten Zusammenhänge durch deren
Bezeichnung als Funetionalzusammenhänge zu geben sein: „der
Körper besteht in der Erfüllung gewisser Gleichungen, welche zwischen
den sinnlichen Elementen statihaben‘“ (Mach, Prince. d, Wärmelehre [1]