Der Begriff des Objectiven. 233
daß also das Problem der Welt außerhalb unseres Bewußt-
seins durch die eben bezeichnete Überlegung in keiner Weise
berührt wird. Wir brauchen uns nur des Arguments zu er-
innern, dessen sich schon Hume gegen jene Überlegungen
bediente: wenn wir Zahnschmerzen haben, so existieren diese
sicherlich gegen unseren Willen; Niemand aber wird unseren
Zahnschmerzen deshalb eine außerpsychische Kxistenz zu-
schreiben. Beispiele dieser Art lassen sich leicht vermehren.
Auch. die Vorstellungen unserer Phantasie drängen sich uns
ebenso wie unsere Empfindungen vielfach gegen unseren Willen
auf — ja strenge genommen ist jede Vorstellung im Augen-
blick ihres. Auftretens unabhängig von unserem Willen vor-
handen, da wir eine Vorstellung in dem Augenblick, in welchem
sie einmal da ist, eben nicht zu beseitigen vermögen. Nichts-
destoweniger können wir doch diesen Vorstellungen keine
außerpsychische Existenz zuschreiben.
. Einwänden dieser Art entgeht man, wenn man die obige
Theorie dahin abändert, daß. man aus dem Dasein der von
unserem Willen unabhängigen Wahrnehmungen auf eine Ur-
sache außer uns sehließt, welche diese Wahrnehmungen be-
wirke, also die Behauptung des Daseins einer objecetiven Welt
auf diesen Causalschluß gründet. Allein selbst wenn ein solcher
Causalschluß unanfechtbar wäre, so würde derselbe doch das
Problem der von unserer Wahrnehmung unabhängigen Welt
in keiner Weise erledigen: denn aus der Existenz einer augen-
blicklichen Wahrnehmung könnte niemals die Existenz einer
beharrlichen, sondern nur eben einer augenblicklichen
Ursache erschlossen werden.)
Derselbe Einwand behält seine Gültigkeit gegenüber jedem
Versuche, den Gegensatz der subjectiven Erscheinungen und der
objeetiven, von unserer Wahrnehmung unabhängig bestehenden
Dinge als einen ursprünglichen — durch irgendwelche
Scheidung innerhalb unserer Bewußtseinsinhalte selbst gege-
benen -— Gegensatz zu erklären. Denn da die Bewußtseins-
1) Tatsächlich setzt jener Causalschluß nicht nur den Begriff der
Ursache, sondern auch den der objectiven Existenz bereits als gegeben
voraus: er kann also nicht zur Klärung dieser Begriffe dienen.
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