356 8 33. Der Wertbegriff und die praktischen Normen.
folgenden Tatbestände — eventuell zu einem Werturteil
führen würden, das ein entgegengesetztes Verhalten nach sich
ziehen müßte.
Die Überlegung, deren völliges oder teilweises Unterbleiben
in diesem Falle unser Verhalten zu einem minderwertigen
macht, nennen wir die Willensüberlegung; das Schwanken,
welches ev. durch die dabei hervortretenden widerstreitenden
Werte bedingt wird, pflegt man als das Spiel der Motive
zu bezeichnen. Wir können durch das letztere entweder von
unserem ursprünglichen Ziele abgelenkt oder aber endgültig
in unserem ersten Streben bestärkt werden. Das schließlich
gefällte Werturteil, welches für unser Verhalten den Ausschlag
gibt, heißt der Willensentscheid. Im obigen Falle wird
der Willensentscheid ein minderwertiger dadurch, daß die
Überlegung unvollständig blieb, daß also der Willensentscheid
nicht auf der vollständigen Berücksichtigung der uns zu Ge-
bote stehenden Werterfahrungen beruhte. In anderen Fällen
kann unser. Verhalten dadurch. minderwertig werden, daß unser
Handeln dem Willensentscheide vorauseilt, indem eine der
Strebungen, die während des Spiels der Motive auftreten, uns
zum Handeln führt, noch ehe unsere Überlegung in einem
endgültigen Werturteil ihren Abschluß gefunden hat.
Normen des Verhaltens. Das Sittengesetz.
Da die Bestimmung unseres Strebens durch höhere Werte
ihrerseits als die wertvollere gegenüber jeder Bestimmung
durch minder wertvolle Ziele charakterisiert ist, so ist die
erstere Bestimmung stets diejenige, nach welcher wir unser
Verhalten richten sollen. Der Begriff des Sollens in der
ethischen Bedeutung des Wortes, der „ethischen Verpflichtung“
hat hier seine Wurzel: das Urteil „ich soll dies tun“ ist nur
ein anderer Ausdruck für das Urteil „es ist nach meiner. Über-
zeugung wertvoller dies zu tun als etwas anderes.“ Jede all-
gemeine Beurteilung eines Rangunterschiedes höherer und ge-
ringerer Werte ist daher zugleich eine normative Bestimmung
für unser praktisches Verhalten, d. h. für unser Streben und
Handeln.
Daß diese normativen Bestimmungen nur dann unser