SS 8 33. Der Wertbegriff und die praktischen Normen.
Sociale Verpflichtung und socialer Anspruch.
Soweit irgend ein zu erreichender Zustand :als der. wert-
vollere gegenüber dem tatsächlich bestehenden Zustand von
uns beurteilt wird, haben wir gemäß dem allgemeinen Begriff
des Wertes die ethische Pflicht, auf die Erreichung jenes
wertvolleren Zustandes hinzuarbeiten.
Jeder sociale Wert knüpft demnach zwischen den Gliedern
der auf ihn gegründeten. Genossenschaft ein Band derart, daß
jedes Glied, welches diesen Wert erkennt, eben hierdurch
ethisch verpflichtet wird, seinerseits für diesen Wert mitzu-
arbeiten, d. h. die Bedingungen zu erfüllen, die von seiner
Seite für die Erreichung und Erhaltung dieses Wertes zu er-
füllen sind. Dadurch aber, daß diese Bestrebungen nur durch
gemeinsame Arbeit wertvoll werden können, wird die Erfüllung
dieser Verpflichtung den anderen Gliedern gegenüber, soweit
diese die entsprechenden Bedingungen ihrerseits erfüllen, zur
Bedingung für den Wert ihrer eigenen bezüglichen Bestre-
bungen. Dieses Verhältnis findet seinen Ausdruck darin, daß
wir von jener Verpflichtung als von der Verpflichtung jedes
Gliedes gegen die übrigen sprechen. Jede solche Ver-
pflichtung soll kurz als sociale Verpflichtung bezeichnet
werden.
Jedes Glied der Genossenschaft, welches seinerseits im Sinne
dieser Genossenschaft arbeitet, muß die Erfüllung der socialen
Verpflichtungen der übrigen Glieder von seinem Standpunkte aus
als Bedingung für den Wert seiner eigenen Arbeit beurteilen.
Dieses Urteil kommt darin zum Ausdruck, daß die Erfüllung
der socialen Verpflichtungen seitens der übrigen Glieder vom
Standpunkte jedes Gliedes als‘ etwas erscheint, was dieses
letztere Glied zu fordern den ethischen Anspruch hat. Wir
nennen daher die sociale Verpflichtung jedes Gliedes, vom
Standpunkt jedes anderen Gliedes (oder jeder Mehrheit solcher)
betrachtet, den socialen Anspruch der letzteren an das
erstere.
Zu den socialen Verpflichtungen, welche der Einzelne zu
erfüllen hat, gehört ev. auch die Aufklärung der übrigen
Glieder über den der Genossenschaft zu Grunde liegenden
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