Die Frage der Anwendung der „künstlichen
Frostprobe“ für die Prüfung der Steine auf Frost-
beständigkeit an Stelle der als unzulänglich erkannten
Prüfungsmethoden durch Sättigung mit Salzen (Methode
von Brar — ‚mit Glaubersalz u. a.) ist in ein neues
Stadium getreten seit der Dresdener Conferenz (1886),
und zum Theile bereits seit der Münchener Conferenz
für die Feststellung einheitlicher Prüfungsmethoden
für Baumaterialien (1884), auf denen die Ansicht aus-
gesprochen wurde, dass die Methode, die Steine mit
Glaubersalz zu sättigen, auf einer irrigen Voraussetzung
beruhe, da — im Gegensatze zu der herrschenden An-
sicht — bei der kKrystallisation des oben genannten
Salzes eine Volumenverminderung eintritt und deshalb
die Unbeständigkeit schwächerer Steingattungen gegen
Frost sich nicht äussern könne.
Die zuverlässigste Probe auf Frostbeständigkeit
würde unzweifelhaft in dem wiederholten Aussetzen
der Steine der unmittelbaren Wirkung der Kälte be-
stehen. Da aber einerseits diese Probe zu jeder
Jahreszeit gefordert werden kann und andererseits
für die Zwecke des Vergleiches nur dann von Werth
ist, wenn ihre Ausführung nach bestimmter, einheitli-
cher Methode stattfindet, so konnte die Frostprobe
nur unter Anwendung künstlich erzeugter Kälte bei
wiederholtem Gefrieren der Probestücke erfolgen.
Auch für Gegenden von milderem Klima ist die An-
wendung der Frostprobe noch von Werth, da. sie