Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zu Kapitel 4, S. 144 145. 89 
m Dietrich Hermann Kemmerich, geboren zu Apenburg in der Mark 
9 v Brandenburg im August 1677, studirte in Hamburg, Rostock und Leipzig, habilitirte 
— sich, durch G. Beyer vorbereitet, 1705 zu Halle durch die diss. de poena naturali 
*1 cujuslibet vitii comite, der Thomasius besonderen Beifall zollte, und erhielt bald 
darauf einen Ruf an die Ritterakademie Erlangen, wo er zuerst als Professor der 
Moral, Politik und Beredsamkeit, dann als Professor des Natur- und Staats— 
rechts wirkte. Diese Stelle gab er auf, als er Aussicht hatte, nach Leipzig oder 
Wittenberg zu kommen, und begann 1710 in Leipzig zu lesen, nahm dann aber, 
als die Professur dort auf sich warten ließ, 1717 das Direktorat der Ritter— 
— Akademie zu Brandenburg an; 1719 wurde er als Professor des Natur- und 
2 Völkerrechts und Fakultätsbeisitzer nach Wittenberg berufen, siedelte 1730 nach 
Jena über als Professor des Codex und der Novellen, Assessor des Hofgerichts, 
des Schöppenstuhls und der Fakultät, 1736 dort Ordinarius, ebendas. gest. 
4. Nov. 1745. Götte, jetzt leb. Europa 2, 508 f.; Stolle, Historie der jur. 
Gel. S. 249 f.; v. Schulte, Gesch. b, S. 98; Teichmann in der A. D. B. 15, 599.) 
— Weitere Ausgaben der 8Synopsis jur. crim.: Tübingen 1755, 
Frankfurt 1777. — Staatsrechtliches Handbuch: Introductio ad jus 
publicum, Wittenberg 1721, 2. Ausgabe in 2 Bänden ebendas. 1744. 
IC 6— 
00 Justus Henning Böhmer ist geb. 29. Jan. 1674 zu Hannover, wo 
— sein Vater Advokat war. Dort auch vorgebildet, bezog er 1693 die Universität 
E Jena, wo er Schubart, Lynker und Wildvogel hörte; 1695 zur Praxis nach 
Uh sesehi Hause zurückgekehrt, ging er 1697 wieder auf Universitäten, zunächst ganz kurz, 
utwurf with einer Hofmeisterstelle wegen, nach Rinteln, dann nach Halle, wo er sofort bei 
Stryk und Thomasius beste Aufnahme fand. Namentlich ersterer nahm sich seiner 
otlaut auf's Wärmste an. Am 17. Nov. 1697 erwarb er unter Stryk die Licentiaten— 
u Würde; bereits am 27. Juli 1701 wurde er zum ao. Professor der Rechte er⸗ 
nannt, 1702 nahm er den Doktorgrad an und wurde 1704 durch besondere 
sh königl. Ordre unter Aufnahme als Assessor in die Fakultät dem greisen Stryk 
zur Abnahme der Fatultätsgeschäfte beigeordnet. Beim Tode dieses seines 
I Gönners rückte er in die unterste, 1715 in die vierte Ordinariatsstellung ein, 
es ¶e pi wurde 1719 Geh. Rath und gelangte 1729 zur zweiten Professur unmittelbar 
gahen U hinter dem Kanzler Ludewig; zahlreiche Berufungen nach außen hatte er aus— 
un helns geschlagen, u. a 1726 eine solche in den Reichshofrath. Bei Ludewig's Tode 
Pesenz 1 wurde er Präses der Fakultät und Kanzler des Herzogthums Magdeburg, nicht 
auch Universitätskanzler, da er schon seit 1731 Direktor der Universität war. 
Mis In unausgesetzter Thätigkeit den Pflichten aller seiner Aemter nachkommend, 
n uLe unter Beihülfe seiner Söhne mit der Sammlung seiner Schriften beschäftigt, 
mu hat Böhmer seine volle geistige Frische bis in den Beginn des Jahres 1749 
usul gewahrt; dann trat ein allmählicher Verfall der Kräfte ein, der am 29. August 
9 desselben Jahres zum Abschlusse dieses reichen Lebens führte. (Elogium, ihm von 
qn MHu der Universität gewidmet am 1. Sept. 1749, u. a abgedruckt vor dem sechsten 
5 hn Bande seiner Exercitationes ad Pandectas, 1764 — J. J. Moser, Lexikon 
jetzt lebender Rechtsgelehrten S. 17; Götte, Gelehrtes Europa 1, 346 f.; 2, 809 und
	        
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