Zu Kapitel 4, Anhang. 73
* collisione legum naturalium, Altorf 1709; und Collegium disputatorium
ms jur. publ. Altorf 1714 Landsberg in der A. D. B. 28, 645f.)
Adam Friedrich Glafey, Schwiegersohn des Vorhergehenden, geb.
17. Januar 1692 zu Reichenbach i. V., gest. 14. Juli 1753 zu Dresden als
kursächsischer Hof- und Justitienrath, auch Geh. Archivrath, nachdem er bis 1726
zu Leipzig dozirt hatte (Flathe in der A. D. B. 9, 205; Wegele, Gesch.
S. 125). — Glafey steht als Historiker ganz im Banne der Hallischen publizistischen
Nann Schule, mit Neigung auf die Seite Ludewig's; philosophisch sucht er, in seiner
mn dilettantisch-eklektischen Weise, Coccejji und Pufendorf zu verbinden; entnimmt
ß aber doch auch Thomasius eine Reihe von Gedanken und Einzelheiten. Dahin
— gehört seine historische Bemühung um das Naturrecht, deren Ergebniß vorliegt
umn in der „Vollständigen Geschichte des Rechts der Vernunft“ (zuerst als erster
diern Theil seines Vernunft- und Völkerrechts 1723, sodann separat Leipzig 1739),
red dhh einem sorgfältig gearbeiteten Werk voll brauchbarer biographischer und biblio—
n graphischer Notizen, die mit tüchtigem Ueberblick zum Ganzen gefügt sind.
wW Dahin gehört ferner seine Abneigung gegen die Wolf'sche Naturrechtslehre und
u dn ihre demonstrative Methode, die mehr auf Worte als auf Gedanken hinauslaufe.
huen Dahin gehört endlich seine praktisch-popularisirende Tendenz, wie er sich denn
in Un auch durchweg der deutschen Sprache bedient. — Dagegen erkennt er, in voller
*24 Opposition zu Pufendorf und zu Thomasius, ein positives Völkerrecht an,
α welches sich auf die Observanz der Kulturvölker stütze; seine Lehre von dem—
2* selben (wiederum zuerst als Theil des Natur- und Völkerrechts, dann separat
uu 1752, mit starken Zusätzen, erschienen, vgl. näher über den Inhalt v. Ompteda,
mute Gesch. S. 297 f.) geht auf die einzelnen sachlich gegebenen Materien näher ein
m an der Hand von Beispielen aus der neueren Geschichte und unter ausdrück—
licher Jnanspruchnahme eines internationalen Gewohnheitsrechts.
Joh. Franz Buddeus, der bekannte eklektische Philosoph und Theolog,
—** lebte 1667 — 1729 (Franck in der A. D. B. 3, 500), hat doch jedenfalls auch
einige Anregungen von Thomasius empfangen, namentlich zu seiner Historia
juris naturae, Halle 1706, vgl. bes. 8 41 u. 54 Mehr noch gehört hierher
dessen Sohn, der Jurist und Staatsmann
il Karl Franz Buddeus, geb. zu Halle 25. März 1695, nacheinander
i in weimarischen, schaumburgischen und gothaischen Diensten, seit 1750 gothaischer
Vicekanzler, gest. 5. Juli 1753 (Jugler 1, 381 f.; Steffenhagen in der A. D. B.
mn 3, 501 f.). Zwar ist er nicht persönlicher Schüler des Thomasius, da er mit
us seinem Vater schon 1705 nach Jena zog und ausschließlich dort studirte; aber er
nn ist dessen Anhänger und hat dafür Zeugniß abgelegt in seiner Schrift von
hn uh 1719: „Untersuchung des wahren Grundes, aus welchem die höchste Gewalt eines
mn Fürsten über die Kirche herzuleiten ist“
nuch wanh Zohann Michael von Loen endlich, der Frankfurter Patrizter, ein
hurch sin Großonkel Goethe's, der 1712 bis 1715 in Halle studirt hatte, freilich in
Etzühlune eine spätere und fortgeschrittenere Periode der Aufklärung als Bewunderer
nzen hu Friedrichls des Großen und Voltaire's hinüberreichend, aber doch selbst
bekennend, daß er seine Grundbegriffe der Gerechtigkeit damals von Thomasius,
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