Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zu Kapitel 5, S. 113. 77— 
nn Everhard Otto, geb. zu Hamm 3. Sept. 1685, Gymnasien Bremen 
be ln und Steinfurt, Univ. Halle, wo er sich besonders an Gundling anschloß; auf 
n Vahn Empfehlung des letzteren hin 1714 Prof. zu Duisburg, von wo er, nachdem 
e eenl er zwei Berufungen nach Harderwyk ausgeschlagen, 1720 einem Rufe nach 
uind Utrecht Folge leistete. Dort erfreute er sich ganz außergewöhnlichen Zudrangs 
8 i der Studirenden und deshalb, sowie zum Danke für Ablehnung von Anträgen 
m aus Frankfurt, Halle, Marburg und Göttingen, ebenso außergewöhnlich starker 
Besoldung. Im Jahre 1739 entschloß er sich, die academische Thätigkeit aufzugeben, 
um die Stellung als Syndiceus und Canzleidirector der Reichsstadt Bremen zu 
n übernehmen; dort ist er am 20. Juli 1756 gestorben. Seine schriftstellerische 
Thätigkeit fällt ganz in die Jahre vor Annahme der Bremischen Staatsanstellung; 
mun seitdem hat er nichts mehr geschrieben, doch scheint die Bremische Gerichtsordnung 
hne von 1750, deren Tüchtigkeit vielfach gerühmt wird (vgl. Göttinger Zeitungen 
hid d von gelehrten Sachen 1751 S. 910 und Jugler S. 179) sein Werk zu sein. 
ue in Wenn man bedenkt, daß seine ganze umfassende Schriftstellerei sich so in die 
— Jahre 17101734 zusammendrängt, wird man die Flüchtigkeit einzelner Werke 
In zu entschuldigen, die starken Werthunterschiede zwischen seinen verschiedenen Leist— 
ungen zu begreifen in der Lage sein. Wie unter diesen Leistungen die holländisch 
eleganten die einzig bedeutenden, so scheint Otto auch in seinem ganzen Wesen, ja 
selbst in der körperlichen Erscheinung holländische Prägung angenommen zu 
haben (Jugler 1, 151f. und 6, 318f. — Meusel, Lexicon 10, 246f. — Beiträge 
zur jur. Lit. in Preußen 1, 169 und 6, 292. — Teichmann in der A. D. B. 
24, 140. — Notizen aus dem Tagebuche v. Geusau's aus dem Jahre 1731/32, 
N mitgetheilt bei Büsching, Veitr. z. d. Lebensgesch. denkw. Personen 4, 205. — 
4* Eine Sammlung scharfer Pamphlete gegen ihn — seine Utrechter Erfolge ließen 
73* die Neider nicht ruhen, manche Oberflächlichkeit in seinen Werken bot ihnen die 
um Angriffspunkte — erschien unter dem Titel Commentationum de rebus ad 
mnin virum celeb. Everh. Ottoneém . . pertinentibus trias, Genf 1736; thatsächlich 
—— ist diese Ausgabe wohl zu Frankfurt a. d. Oder erschienen; nach Jugler's Angabe 
7 stände Uhl hinter ihr.) 
hn E. O., Thesaurus juris Romani, zuerst 4 Foliobände, Leyden 
2 1724 29; zu der 2. Ausgabe, Utrecht 1733, kam 1735 ein 5. Bd. hinzu — 
mu Genaue Inhaltsangabe bei Jenichen, Continuatio notitiaeé auctorum jurid, 
1 quam olim evulgavit G. Beyer S. 333; und bei Struv-Buder, Bibl. jur. sel., 
. Ausg. von 1756 S. 378f., an letzterer Stelle dann auch S. 383 f. Inhaltsangabe 
über den Novus thesaurus jur. civ. et ean., Haag 1751 -54, 7 Bde, ed. 
mrn Gerardus Meermann, in Tendenz und Zusammensetzung eine Fortsetzung des 
2 Otto'schen Werkes. 
E. O., Besprechung zu Antontius Augustinus, de nominibus 
propriis ro Iovöν!ννον Florentini, Bd. 1 Stück 1 des Thesaurus. 
3 E. O, Besprechung zu Jarob Gothofredus, fontes IV jur eiv, 
un Bd. 3 Stück 1 des Thesaurus, auch abgedruckt hinter Otto's Institutionenwerk, 
Fa in der von Christ. Friedr. Harpprecht besorgten Ausgabe desselben, Frankfurt 
Lu und Leipzig 1743. — Sachlich vgl. Dirksen, Uebersicht der bisherigen Versuche 
u zur Kritik und Herstellung des Textes der 12 Tafelfragmente (1820) S. 5,6,7
	        
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