Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

qu Kapillels, .179 1531 123 
Umschwung zur Rechtswissenschaft. Wie regelmäßig werden 
dafür kleine äußerliche Ursachen angegeben, Schwierigkeiten in der Aussprache 
beim Predigen, unüberwindlicher Widerwillen gegen die Besuche bei Kranken 
und Sterbenden; offenbar aber liegt hier wie sonst so oft zu Grunde, daß 
Heineccius, bei aller stets innerlich bewahrten und an den Tag gelegten 
Frömmigkeit, keinen eigentlich pastoralen Beruf in sich verspürte, umsomehr aber 
Neigung zu freier wissenschaftlicher Forschung. 
Holländische Universitäts-Jurisprudenz. Zu dieser gehört 
nicht Bynkershoek, als Präsident eines hohen Gerichtshofes; seine über— 
ragende Stellung hängt eben damit zusammen. Ueber die anhaltend vortreff— 
lichen Beziehungen zwischen ihm und Heineccius, die Vermittelung ihrer 
persönlichen Bekanntschaft u. s. f. giebt genauere Auskunft das musterhaft sorg— 
fältige Werk über Cornelis van Bynkershoek, zijn leven en zejne geschriften, 
von Oncko Wicher Star Numan, Leyden 1869, besonders über diesen Punkt 
S. 381f. 
Wirksamkeit zu Frauecker. Namentlich wurde hier Heineccius der 
553 Auftrag, den Prinzen von Oranien im natürlichen und Römischen Rechte zu 
ie bu unterweisen; die Anwesenheit dieses Fürsten soll dann wieder zahlreiche junge 
un l vornehme Herren, namentlich Engländer, nach Frauecker gezogen haben. 
hh Rückkehr nach Deutschland. Dieselbe scheint durch Vermittelung 
des Kanzlers Ludewig vor sich gegangen zu sein, vgl. drei Briefe von Ludewig 
th an Heineccius bei Uhl, Nova sylloge epistolarum, Nr. 164 166, 1, 672 f. 
7 In Frankfurt trat Heineccius an den Platz von Bernhard Heinrich Reinhold, 
* womit man eine philosophische Professur verband. 
44 Versetzung nach Halle. Diese Maßregel hängt zusammen mit den 
damals stattgehabten Erhebungen über das Sinken der Hallischen Frequenz und 
ma mit den Bemühungen, diese Universität wieder zu heben gegen die drohende 
Konkurrenz Göttingens, Verhältnissen, welche aus den Berichten Ludewig's und 
Böhmer's uns bekannt genug sind; da kam unter König Friedrich Wilhelm 
phh persönliche Abneigung des Mannes, den man ja unter der Hand hatte und 
—*553 einfach nach Halle beordern konnte, nicht weiter in Betracht: er hatte zu 
gehorchen. Zum Verständnisse vgl. Roscher, Gesch. d. Nationalökonomik S. 351 
n. Anm. 1: wenn er sich weigerte, von Frankfurt nach Halle zu ziehen, sollte 
Heineccius militärisch dahin transportirt werden. 
*53 Berufungen nach auswärts. Eine Berufung nach Leyden, für 
2 welche Bynkershoek schon seit 1732 thätig war, erfolgte 1737, scheiterte aber an 
n der bestimmten Weigerung Friedrich Wilhelm's, einen so zugkräftigen Professor 
*85 aus seinen Diensten zu entlassen; in dem Schreiben des Königs an seinen 
7 Gesandten im Haag, durch welches letzterer diese Weigerung den Generalstaaten 
bekannt zu geben angewiesen wird, heißt es nach Anführung anderer Gründe: 
„I nmest pas besoin d'ajouter à ces raisons celle que la République n'a 
jamais trouvé à propos de m'accorder quelques fleugelmannes, qui auroient 
peutêtre su balancer quelques grands sçavans. (Vgl. Numan, a. a. O 
S. 391 und die dort angegebene weitere Literatur, namentlich „De Navorscher, 
12*
	        
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