Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

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1859, 9. Jahrgang S. 295.) Wohl an ähnlichen Ursachen dürfte eine Berufung 
nach Utrecht gescheitert sein, welche 1739 angelegentlich vermittelt wurde (s. den 
Brief bei Uhl, Nova sylloge epistolarum 1, 518 Nr. 121) durch Carl 
Andrkeas Duker („. über diesen unten Kap. 7 Text S. 229 und Noten e 
dazu). — Günstiger schienen die Verhältnisse zu liegen, als König Friedrich I. 
die Zügel der Regierung ergriffen und sofort den Philosophen Christian Wolf 
von Marburg nach Halle zurückberufen hatte, an dessen Stelle nun Heineccius 
als Prokanzler nach Marburg kommen sollte. Aber auch das neue Regime, das 
doch selbst erst eben Wolf von Hessen erhalten hatte, weigerte sich, diesem da— e 
gegen Heineccius zu überlassen; unter'm 16. Mai 1741 (s. die Urkunde bei n 
Büsching, Beitr. z. Lebensgesch. denkw. Personen 1, 233 f.) ward Heineccius die 
Dimission rundweg unter Beifügung magerer Zukunftsversprechungen („gestalt 
er denn mit der Zeit seine Verbesserung schon haben kann“) abgeschlagen, „weil 
er als gelehrter, geschickter und fleißiger Mann bekannt fei“. Darauf wandte 
sich Heineccius unter'm 9. Juli in einem wirklich flehentlichen Briefe an den 
Propst Reinbeck mit der Bitte, ihm doch die Entlassung aus Halle zu bewirken, 
wo er früher schon einmal zehn Jahre umsonst gedient habe und jetzt wider * 
Willen unter Gehaltsrückständen festgehalten werde. Waäs der bei Hof wohl— 2 
gelittene Propst durchgesetzt haben würde, muß dahingestellt bleiben; kaum hatte 
er den Brief empfangen, als den Schreiber der Tod befreite — — Nimmt man 
hinzu, daß Heineccius aus dem geradezu unerhörten buchhändlerischen Erfolg 
seiner großen Werke kaum irgend welchen Vortheil zog, und bedenkt man n 
endlich, welch schwerer Schlag ihn traf in Bezug auf das verpfändete und nie 
zurückerstattete Manuseript zu seinen Antiquitates Germanicae: so wird man 
sein ganzes Lebensgeschick als ein außergewöhnlich tragisches beklagen müssen. 
Aeußere Erscheinung. Stich von Meister Houbraken nach einem 
Gemälde von Christ. Müller, wohl aus den Mer Jahren von Heineccius' md 
Lebensalter. (Dies und die folgende Schilderung im Text nach gütiger Angabe n 
und Beschreibung von Herrn Prof. Justi zu Bonn.) 
Söhne. Unser Heineccius hinterließ zwei Söhne. Der jüngere derselben, R 
Friedrich Anton, widmete sich dem Militärdienste. Der ältere, Johann Christian ; 
Gottlieb, geb. zu Halle 1718, folgte der Spur des Vaters. Er studirte zu pen 
Frankfurt und zu Halle, ward 1737 Hofmeister der Söhne des Großkanzlers 
S. v. Conceji zu Berlin, lebte seit 1739 zur Unterstützung seines Vaters bei 66 
diesem in Halle, ward 1743 Prof. der Rechte an der Ritterakademie zu Liegnitz; n 
und ist gest. zu Sagan, wo er seit einigen Jahren nach Niederlegung jener nl 
Professur lebte, am 5. August 1791. Wir werden ihm im Folgenden vielfach 
als Herausgeber der Werke seines Vaters begegnen; vgl. auch oben die erste hi 
Note in diesem Kapitel. u 
1.921 
Nicht juristische Schriften, außer den oben schon cluirten Wed— ; 
logischen: Progr. de verae falsaeque sapientiae characteèribus und diss. de 
incessu animi indice beide Halle 1713, mit scharf antipietistisch-satyrischen * 
Spitzen. — Diss. de philosophis semi-Ohristianis, Halle 1714. — Fundamenta ʒ 
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