Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zu Kapitel 7, S. 248 249. 
die besonders leichtfertige Motivirung dieser Ansicht bei Stobbe, Gesch. 1, 489 
Anm. 4. 
H. Chr. v. S,. Schwabenspiegel. Wenn Senkenberg meint, die speciell 
schwäbische Bezeichnung sei diesem ohne genügenden Anlaß erst durch Goldast 
beigelegt worden, so hat er so Unrecht nicht, vgl. Stobbe, Gesch. 1, 237. 
H. Chr. v. S., Sachsenspiegel. — Den auctor vetus de beneficiis 
betrachtet Senkenberg bald mit richtigem Blick als lateinisches Original des Lehn— 
rechts Sachsenspiegels, bald als noch älter, neigt aber mehr der ersteren Mei⸗ 
nung zu, während Grupen ein lat. Original des Sachsenspiegels überhaupt 
leugnet; vgl. Stobbe, Gesch. 1, 298, Note 14. * 
H. Chr. v. S., Reception des römischen Rechts. Von einer * 
solchen vor dem 15. Jahrhundert will S. nichts wissen, auch nichts davon, daß e 
dafür die Einsetzung des Reichskammergerichts entscheidend geworden sei; diese 
sog. Einsetzung erklärt er als bloße Neuordnung und wahrt so den reichs— 
hofräthlichen Standpunkt, s. App. III cit. 8 54. 
H. Chr. v. S., Brachylogus juris ceivilis sive Corpus legum 
paulo post Justinianum conseriptum, ed. H. C. Senkenberg, Frankfurt und 
Leipzig 1743. — Wegen der Ansicht von S. über dies Buch s. die Vorrede zu 
dieser Ausgabe; Methodus jurisprud. cit. 8 54; Gedanken von dem Gebrauch 
ceit. cap. 286; und vgl. dazu Savigny, Gesch. d. röm. Rechts im Mittel— in 
alter Bd. 1, 8 93 S. 271 Note d. E 
H. Chr. v. S, Frühere methodologische Werke: s. die schon oben 
eitirte Abhandlung: Tractatio subitaria, Gießen 1742, und eine diss. de juris- wr 
prudentia certa methodo tractanda, Gießen 1742. 
Renatus Leopold Christian Carl von Senkenberg: geb. zu 
Wien 28. Mai 1751, seit 1775 Beisitzer der Regierung zu Wetzlar, dort seit 1780 u 
Wirkl. Regierungsrath, legte dies Amt 1784 nieder und ist ebenda gestorben 
18. October 1800. Er hinterließ seine, namentlich aus dem Vorrath des Vaters de 
stammende, umfangreiche Bibliothek der Universität Gießen. Eingehend über eh 
ihn, namentlich über die väterliche Erziehung, welche ihn zum Wunderknaben 
machen wollte, die Selbstbiographie bei Strieder, hess. Gelehrten-Gesch. 14, 225 f. u; 
— danach R. Jung in der A. D. B. 34,5 f. — Ueber ihn als Historiker urd 
Wegele, Gesch. 899 f.). Dieses Senkenberg Leistungen zur Rechtswissenschaft 
sind etwa: Meditationum juridicohistoricarum specimina tria, Gießen 1784; m 
und das Supplementum secundum zu Lipenius, Leipzig 1789. Seine Fort— 
setzung der Neuesten teutschen Reichshistorie behandelt die Jahre 1600-1641 in 
den Bänden 21 -27, Halle 1790 —-1798. Auch als Dichter hat er sich versucht, de 
u. A. mit einem dramatischen Gedicht „Charlotte Corday“, 1796, das in Wien lth 
von der Censur verboten wurde. mn 
Franz Dominikus Haeberlin, geb. 31. Januar 1720 zu Grimmel— 
fingen b. Ulm, studirte seit 1739 zu Göttingen, zu Helmstädt 1745 ao., 1747 C 
o. Prof. d. Gesch., 1751 daneben des Staatsrechts, der Reihe nach mit allen 
akademischen Ehrenämtern betraut, gest. ebenda 20. April 1787. Er ist haupt— 
sächlich bekannt als Historiker, trieb aber die Geschichte noch in Hallischer Weise 
in engster Verbindung mit dem Staatsrechte, wie er es zu Göttingen von 
166
	        
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