Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zum neunten Kapitel. n 
I— * 
Literatur über J. J. Moser: Lebensgeschichte J. J. Moser's von set 
ihm selbst beschrieben. 3 Bde., Offenbach 1768; dritte stark vermehrte und fort— umett 
gesetzte Auflage, Frankfurt und Leipzig 1777. 4. Th. ebendas. 17833 — blid 
H. Schulze, J. J. Moser, der Vater des Deutschen Staatsrechts. Ein Vortrag. chich 
1869; u. in der A. D. B. 22, 372 f. — Aufzählung seiner Schriften in seiner lüden 
angeführten Autobiographie 3, 120-188 u. 4, 175 f.; ebenso Meusel, Lex. 9, perlibt 
296 —333. — Wissenschaftliche Beurtheilungen: Pütter, Lit. d. deutsch. Staats— uftehet 
rechts 1, 408 f.; von Ompteda, Lit. d. Völkerrechts 1, 352 f.; von Kaltenborn in guesen 
Bluntschli's Staatswörterbuch 7, 18f.; von Mohl, Lit. d. Staatswiss. 2, 400 f.5 titsent 
Rivier in von Holtzendorff's Handbuch des Völkerrechts 1, 456, 459 f.; von 
Schulte, Gesch. b. S. 122 f.; Roscher, Gesch. S. 441 f. — Religionsgeschichtliches ibet ti 
bei Ritschl, Gesch. d. Pietismus 3, 28 f.; allgemein Literärgeschichtliches bei getattet 
H. Hettner, Gesch. d. Deutsch. Lit. im 18. Jahrhundert 2, 67f. Lahrhe 
Name. Die Adelsprädikate von Filsek und Weilerberg hat Moser nur athi 
ganz kurze Zeit geführt. 
Verhältnisse zu Stuttgart 1726 und folgende Jahre: es handel 
sich um die Grävenitz unter Eberhard Ludwig. 
Confliet mit Friedrich Wilhelm 1737. Der Anlaß dazu ergab 
sich, als der König die Professoren nöthigen wollte, mit seinem Hofnarren 
Morgenstern eine solenne Disputation zu halten. Moser weigerte sich dieser ig 
Zumuthung auf das Bestimmteste: Er sei berufen, die Universität in die Höhe 5 
zu bringen, nicht sie zu beschimpfen; er habe seine Reputation nicht in Frank— 
furt geholt und wolle sie dort auch nicht verlieren. Ein persönlicher heftiger e 
Zusammenstoß mit dem Monarchen, der seinen Willen hier abermals nicht durch— 
setzte, war die Folge; und Moser nahm, obschon schriftlich nach des Herrschers 
Abreise vermittelnde Schritte, Anerbietungen zu anderen Diensten und Gnaden— 
versicherungen erfolgten, wodurch die Sache etwas hingezogen wurde, seinen 
Abschied. 8
	        
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