Zu Kapitel 10, S. 369.
J. C. B. Kirchenrechtliches System. Obschon mehrfach von Barthel's
Nachfolgern, namentlich von Hontheim, benutzt und unter Barthel's Namen
angeführt, sind nur illegitime und voreilige Publikationen aus seinen Vor—
lesungen die Annotationes ad universum jus canonicum compilatae in
collegiis privatis domini C. Barthel, welche zu Cöln und Frankfurt 1757, in *
2. Ausgabe 1765 erschienen sind. Eben diese Veröffentlichung soll Barthel von *
dem Plane eines Lehrbuches abgebracht haben.
Johann Nepomuk Endres, geb. 1731, studirte zu Würzburg und e
Rom, 1760 auf Barthel's Wunsch als dessen Nachfolger bezeichnet und zunächst
ao., 1771 o. Professor der Rechte in Würzburg, dort zuletzt Senior der Fakultät,
geistlicher und geh. Rath, gest. 4. April 1791. — Er erscheint zunächst als *
tüchtiger, patriotisch gesinnter Schriftsteller mit Sinn für kritische Forschung und 2
Selbständigkeit, ist dann aber zaghaft an der Schwelle dieser Bewegung stehen
geblieben und scheint schließlich zur Reaktion übergegangen zu sein: wenigstens n
meinte er die freiere, aufklärerische Richtung in der Theologie, welche unter
Erthal in Würzburg durch Franz Berg gepflegt wurde, nicht nur perhorresziren,
sondern selbst denunziren zu müssen; vgl. Schwab, Franz Berg in Würzburg 8
1869 S. 44. (Im Uebrigen über Endres s. von Schulte, Gesch. S. 2044 und ee
dort Angeführte.) uuile
Georg Christoph Neller, geb. zu Aub in Franken 23. Nov. 1709
absolvirte Gymnasium und Univ. zu Würzburg, 1733 Priester, bald darauf Er— l
zieher zweier Neffen des Fürstbischofs Friedrich Carl von Schönborn, 1741 dem umn
Nuntius Doria bei der Frankfurter Kaiserwahl (Karl's VII.) als Rath bei— srun
gegeben, gewann so tiefe Einblicke in das öffentliche Leben und wichtige Bekannt⸗ yune
schaften, darunter diejenige Hontheim's, welcher gleichzeitig im Auftrage seines
Kurfürsten mit dem Nuntius unterhandelte; von verschiedenen Präbenden,
welche Neller bei solchen Gelegenheiten erhielt, nahm er in Besitz die Gregoria— Poleh
nische zu Speyer. Als 1747 eine Professur des kanonischen Rechts zu Trier ete
erledigt und für ihre Besetzung ein Concurs ausgeschrieben war, meldete er sich
zu demselben und eroberte in ihm — seine Principia waren zwar bereits erschienen,
aber noch nicht als von ihm herrührend erkannt — über sieben Mitbewerber Contt
siegreich jene Lehrkanzel, die er von da ab bis an sein Lebensende, 31. Oktober
1783, versah. Zwar versuchten alsbald, nachdem er sie eingenommen hatte und l
inzwischen von den Jesuiten als der Verfasser der „Principia“ eruirt worden
war, diese ihn an der Besitznahme des mit der Professur verbundenen Kanoni—
kates zu verhindern; jedoch erfolglos, wie es auch ihre späteren Anstürme shet
blieben. Durch dieselben wurde Neller nicht einmal weiterer Beförderung ent— die
zogen; vielmehr erhielt er allmählich noch die Titel und Würden eines kur— ymn
trierischen Geheimraths, Kais. Hofpfalzgrafen, Kanonikus zu St. Simeon und R
erzbischöflichen Synodal-Examinators. Sein Vortrag wird als ungemein klar, histori
faßlich und anregend gerühmt; die Studirenden sollen mit größter Zuneigung und h
an ihm gehangen haben; sein Benehmen wird uns als freundlich und untadel— gradt
haft geschildert, seine Gestalt als klein mit dickem Kopf und schwerer Lippe. ine
Weidlich, Biogr. Nachr. 2, 121; 8, 208; 4, 179. — Bönicke, Univ. Würzburg e
2 63f. Anmerk. — Chroniken im Trierischen Wochenblatt 1818 Nr. 9, 1819 2
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