Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

2 Zu Kapitel 10, S. 370. 
S. Simeon, alsbald auch Assessor beim Generalvikariate; daneben lehrte er 
1732 1738 an der Universität die Pandekten. Im Jahre 1738 wurde er in 7 
die Nähe des kurfürstlich-erzbischöflichen Hofes, der zu Ehrenbreitstein residirte, 
nach Coblenz berufen, um bei dem dortigen Ordinariate „Niederen Erzstifts“ Eii 
und als Präses des Seminars thätig zu sein, sowie auch um zu einzelnen 
weitergehenden Aufträgen verwendet zu werden, wozu ihm 1741 der Geheim⸗ 
rathstitel beigelegt ward. So nahm er Theil an den Kaiserwahlen Karl VII. i 
und Franz J., schlichtete an Schiedsrichters Statt einen Streit zwischen dem 
Fürstbischof von Speier und dessen Domkapitel und hielt im Auftrage seines 
Kurfürsten, der auch Bischof von Worms war, dort die Visitation ab. Trotz 13 
aller dieser Aemter und Leistungen fand Hontheim gerade während des Coblenzer 3 
Aufenthalts Zeit zu den umfassenden Vorarbeiten für seine späteren großen 
geschichtlichen Werke, mußte dann aber freilich 1747 wegen Ueberarbeitung seine 
Entlassung erbitten. In der Muße rasch wieder gekräftigt, ward er 1748 zu 
Trier, wohin er sich zurückbegeben hatte, von seinem Kapitel zum Dekan, von n 
dem Kurfürsten-Erzbischof Franz Georg von Schönborn aber, dem er in um 
Coblenz nahegetreten war, zum Weihbischof (sub titulo Myriofidi i. p.) erwählt; mn 
die bischöfliche Consekration erhielt er in der Stephanskirche zu Mainz am 
16. Februar 1749. In dieser Stellung, mit welcher das Generalvikariat in nm 
spiritualibus verbunden war, hatte Hontheim die ganze laufende Verwaltung n 
der Trierer Kirche zu besorgen, außerdem aber war er für das ganze Kurfürsten— nn 
thum „in allen wichtigen, geistlichen wie weltlichen Angelegenheiten die rechte enm 
Hand des schon genannten Kurfürsten, sowie seiner beiden letzten Nachfolger, 
Joh. Philipp von Waldersdorf und Clemens Wenzel H. von Sachsen“ (v. Schulte). men 
Ferner war er seit 1746 Prokanzler der Universität, um welche er sich die bedeu— un. 
tendsten Verdienste erwarb, namentlich zur Zeit der Aufhebung des Jesuitenordens nli 
durch gründliche Neuorganisation. Eine Abnahme seines Einflusses läßt sich etwa 2 
seit 1775 wahrnehmen; eine solche muß doch namentlich in der Ernennung eines 77 
neuen Weihbischofs, die 1778 erfolgte, gefunden werden, wennschon diese auf 
seinen Wunsch geschah und auch sachlich ohnehin bei Hontheim's hohem Alter 
uud der großen Geschäftslast begreiflich erscheint. Im April 1779 wurde er 
sodann der laufenden Geschäftsführung in Gnaden entbunden, ohne dabei Ein— 
buße in seinen Würden noch Einkünften zu erleiden; nachdem er auch noch, 
21. April, seine Dekanatswürde an S. Simeon (dessen hohe Freitreppe er nicht 
mehr recht zu ersteigen vermochte) niedergelegt hatte, zog sich der Greis zu r ber 
völliger Ruhe auf sein Schloß Montquintin im Luxemburgischen zurück, wo ihn elot 
ein sanfter Tod, 2. Sept. 1790, der bevorstehenden Umwälzung aller rheinischen e 
Verhältnisse entrückte. Alle Zeugnisse vereinen sich, ihn als einen Mann von ntilte 
strengster Pflichttreue und von rastlosem Fleiße zu schildern, ganz durchtränkt von hn 
innerlicher Milde und von einer Frömmigkeit, die bis auf die äußerlichsten Dinge ih in 
gewissenhaft, in ihrer Aufrichtigkeit rührend gewesen sein soll. Bei drei Kur— uen 
fürsten und bei dem Volke gleich beliebt, sanft von Sitten und wohlthätig, dem WBauf 
Heimathboden anhänglich und allen Ehrgeizes bar, bietet er das musterhafte L 
Beispiel des vornehmen katholischen Geistlichen und Gelehrten deutscher Spielart, hh 
eine Zierde seiner Vaterstadt und seines Clerus. Muller Massis, De Joh. n 
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