Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

14 Zu Kapitel 2, S. 34 
Jacob Born, geb. zu Leipzig 1638 als Sohn des Professors der ãb 
Rechte Johann Born, Universitäten Leipzig, Jena und Straßburg, 1663 Doktor 
der Rechte, 1665 Mitglied (1681 Senior) des Schöppenstuhls, 1679 Bürger⸗ 
meister, außerdem Mitglied (1683 Direktor) des Consistoriums sowie, 1676, des 
Appellationsgerichts zu Dresden; nach regulärem Vorrücken in der Falultät 
1681 Ordinarius derselben, siedelt er unter Beibehaltung dieses Ordinariates 
1695 als wirkl. Geheimer Rath nach Dresden über, gestorben dort 1709. 
Gerber, Leipziger Ordinarien S. 36 f. Nr. 25; Friedberg, Das Collegium 
juridieum S. Nr. 25) — Werke: Fast nur Dissertationen, unter welchen 
die bekannteste die: De jure in re actiones reales producente, Leipzig 1662, 
gegen H. Hahn, vgl. Stintzing-Landsberg, Gesch. S. 231. — Außerdem wie 
B. L. Schwendendörffer an Abfassung der Leipziger HG.- und Wechsel-O., wie 
Qu. Sept. Fl. Rivinus an den ersten Arbeiten zu der (chließlich wesentlich von 
Gribner verfaßten, s. Haubold, Lehrbuch des K. SächsischenPrivatrechts 1, 822 
Noten) sächsischen „Erläuterten Prozeßordnung“ betheiligt. 
Quintus Septimius Florens Rivinus, des ursprünglichen 
Familiennamens „Bachmann“, aus vielverzweigtem Gelehrtengeschlecht, geb. zu 
Leipzig 16. August 1651, 1678 Doktor der Rechte zu Erfurt, 1680 zur Praxis 
in Leipzig gewandt, dort 1690 Substitut, 1692 Supernumerar, 1701 Mitglied 
des Schöppenstuhls; 1695 prov., 1697 def. Rath am Appellationsgerichte zu 
Dresden; 1705 Vicebürgermeister, 1712 Bürgermeister; außerdem 1709 Mitglied 
des Sachsen-⸗Weimarschen obersten Provinzial-Gerichts; nie Professor, aber stets 
und gern docirend; gest. zu Leipzig 22. März 1713 WVita, vor seinen ge— m̃ẽ 
sammelten Disputationen; Hallische Beiträge 2, 298. — Werke: Specimen 
exceptionum forensium, exhibens dilatorias ad usum fori Saxonici accomo- 
datas, Leipzig 1686; cum praefatione Just. Henn. Boehmeri, de servitute 
triturae forensis, Halle 1730, 1735. — Disputationes, collegit edidit filius 
Johann Florens R., Wittenberg 1736. Dieser Sohn, 1681 1755, war 
Consistorial-Advokat und ord. Professor der Rechte zu Leipzig, auch Verfasser 
zahlreicher Dissertationen aus allen Rechtsgebieten). 
Friedrich Schrag, geb. zu Straßburg, Jahr unbekannt, dort Doktor 
1669, erscheint 1679 als Professor der Institutionen, 1687 der Pandekten, 1690 
des kanonischen Rechts, bezeichnet sich selbst 1698 als seit zwanzig Jahren ord. 
Professor, jetzt Senior der Fakultät in universitate patria, bediente sich nach 
der französischen Annexion des jus emigrandi, ward auf Präsentation des 
Schwäbischen Kreises hin den 20. Mai 1699 als Kammergerichtsassessor ein— 
geschworen, hat dann als solcher den Stillstand des Kammergerichts 1704 1711 
und die sich anschließende Visitation mitgemacht, ist wohl in die dabei unter— 
laufenden persönlichen Streitigkeiten verwickelt worden, aus der Visitation aber 
in Bezug auf das nur zu vielen seiner Kollegen nachgewiesene Uebel der n 
Bestechlichkeit glänzend rein hervorgegangen; er gehörte schließlich zu den 
Wenigen (vier) unter den Assessoren, welche die Visitation in Amt und Leben 
überdauerten und der Wiedereröffnung der Sitzungen (28. Januar 1711) bei— 
wohnten; gest. zu Wetzlar den 11. Januar 1718. CLandsberg in der A. De B 
32, 440. Die dort aufgestellte Hypothese von der Identität des Straßburger
	        
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