Zu Kapitel 12, S. 487 — 490. 213
das Friedensrecht (2 Bände, Altenburg, erster Band 1787, zweiter 1793)
erschienen ist. Während Neyron, dem das Verdienst der Aufweisung juri—
stischer Grundsätze in manchen internationalen Verträgen zukömmt, übrigens
doch hauptsächlich nur geschichtlich berichtet, verarbeitet Günther den positiven
Stoff mit Quellenmäßigkeit und mit wissenschaftlicher Umsicht, so daß sein
späteres Werk große Bedeutung hätte erlangen können, wäre es eben nur voll—
ständig oder auch bloß annähernd zu Ende geführt worden. — P. J. Neyron,
aus einer Refugiesfamilie, geb. zu Altbrandenburg 1740, studirte Anfangs
Theologie, sodann aber die Rechte, begleitete den Erbprinzen von Braun—
schweig auf Reisen, wirkte als Syndicus und als Prof. des Civil- u. Staats—
rechts am Braunschweiger Carolinum, gest. 1806. — C. G. Günther, geb.
1752 zu Lübben, durchlief die Kanzlei- und Archivearriere in Dresden, wo er
1778 Geh. Registrator, 1779 Geh. Sekretär u. Geh. Archivregistrator, 1790
Hofrath, 1794 Hof- u. Justizrath sowie Geh. Referendar, schließlich Geh. Archivar,
Geh. Legationsrath und Archivdirektor war; gest. 1832. — Vergl. über beide
Rivier a. a. O. S. 463f.
ud G. F. M. Methodische Begründung: „Versuch über die Existenz
eines positiven europäischen Völkerrechts und den Nutzen dieser Wissenschaft“,
28 Göttingen 1787.
2 G. F. M. Lehrbuch: Weitere Ausgaben des Précis du droit des
inet be⸗ gens, auf dem Laufenden gehalten, lieferte Martens selbst 1801 u. 1821
89 Englisch-amerikanische Uebersetzung von William Cobbett, Philadelphia 1795,
sandung London 1802 und zum 4. Male London 1829. Ausg. mit (unerträglich flach
Melerech raisonnirenden und den commentirten Autor auf Grund solcher Theoreme fort—
dishe während mißhandelnden, daher von v. Mohl a. a. O. 1, 392 mit Recht als
Welln „kläglich verunglückt“ bezeichneten) Noten des portugiesischen Publicisten und
Staatsmannes Pinheiro-Ferreira (auch seine Noten auf französisch), 2 Bände,
ens var Paris 1831 u. 1845. Letzte Ausgabe, mit Auszügen aus den Noten Ver—
suhinet chiedener, besorgt von dem französischen Advokaten und Publicisten Charles
sundter Vergé, 2 Bände, Paris 1858, 2. Aufl. 1864. — System dieses Lehrbuches:
ber seine Buch 1 von den Subjekten des Völkerrechts d. i. von den europäischen Staaten;
ieht nan Buch 2—5 von den Objekten des Völkerrechts, und zwar im Allgemeinen
n Resen Buch 2), in Bezug auf innere Staatsverfassung (Buch 3), auf äußere Angelegen—
uheilele heiten Buch 4), und auf die persönlichen Rechte der Souveräne (Buch 5); Buch 6
Wsen⸗ bis 8 Mittel zur Aufrechterhaltung und Durchführung dieser Rechte (analog
52 dem Prozeß in anderen Rechtssystemen) und zwar entweder auf friedlichem
Martenß Wege durch schriftliche Unterhandlungen (Buch 6) und durch Gesandte (GBuch 7),
unhiß oder durch thätliche Mittel, Repressalien und Krieg GBuch 58); schließlich Guch N
nen ind Untergang der erworbenen Rechte der Völker — Kritik der Gregoire'—
ein schen Thesen in der Vorrede zu der deutschen Ausgabe von 1796; diese
mione Vorrede selbst datirt von 1795.
s G. F. M. Quellensammlung. Die sieben ersten Bände des Recueil
zhs enthalten das Material von 1671- 1801; davon erschienen die vier ersten
un Bände in zweiter verbesserter Auflage 1817, 1818. Dazu Supplément du
recueil, vier Bände 1802 1808, mit Nachträgen für die Zeit von 16711801
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