Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

55 Zu Kapitel 3, S. 90 93. 
in dictatis publicis Institutionibus juris Germanici lib. 2 tit. 2 de con— 
tractibus beneficis 8 595*. 
Andere Schriften der Jahre 1699 f.: Vindiciae Juris Majestatici 
circa sacra, Halle 1699. — „Observationes selectae ad rem litérariam spec 
tantes“, meist „Hallische Bemerkungen“ genannt, eine damals mit Buddeus zu— 
sammen gegründete Zeitschrift, von der 10 Bände bis 1705 erschienen sind; im 
2. und 3. Bde. Bemerkungen des Th. zu dem Codextitel de summa trinitate, 
zur Begründung seiner oft geäußerten Kritik, daß schon der Codex Justinianeus 
„papizire“; auf einen Artikel des Th. im sechsten Bande wird an anderer Stelle 2 
zurückzukommen sein. — Vorrede zu Jo. Gottfr. Zeidler's Traktat von der u 
Wünschelruthe, Halle 1700, verworren. — „Allerhand bisher publizirte deutsche i 
Schriften“, nebst Beilage und Vorrede, Halle 1701; wiederholt herausgekommen 
ebendas. 1707 und 1721. — „Dreifache Rettung des Rechts evangelischer Fürsten 
in Kirchensachen“, die drei älteren Dissertationen zusammen in deutscher Ueber— 
setzung, Halle 1701. — Diss. de vera pietate juridica, von 1701. — Diss. 
„Morum cum jure scripto contentios“, von 1701, Fortsetzung zu der im Text 
besprochenen Diss. de jureé consuetudinis u. s.f. — Diss. de jure principis . 
circa sollemnia sepulturae, 1702, später auch in deutscher Uebersetzung, An— 
wendung der adiaphora-Theorie. — Diss. de Statuum Imperii potestate legis 
latoria contra jus commune, 1702, Anwendung der territorial-absolutistischen 
Theorie, welche nur vor dem Naturrecht Halt macht. — Diss. „Non ens actionis 
forensis contra aedificantem ex aemulatione“, von 1703, verdienstliche Be— 
seitigung eines quellenlos und unförmlich von den Pragmatikern geschaffenen 
Klagerechts. i 
Disp. de egrimine magige, vom Ott. 1701; unmittelbar daran nan 
schließt sich, zur Abwehr von Einwürfen, das Programm zu den Winter— wll 
lektionen von 1702; beide in je zwei verschiedenen deutschen Uebersetzungen ndt 
erschienen, Halle 1704 und 1706. n 
Des Th. Metaphysik und Pneumatik. S. namentlich sein schon 
mehrfach allegirtes Werk über das Wesen des Geistes von 1699 und einige 
Sätze in den „Grundregeln“. 
Bruch mit dem Pietismus. Wegen der persönlichen Wirren und l 
Zänkereien, sowie wegen der Anklagen bei Behörden u. s. f. vgl. Schrader, a. a. O. 
1, 123f., 206 f. und 228 Note 28, wozu etwa noch hinzuzunehmen Tholuk, 
Gesch. des Rationalismus S. 113, wo ganz unbefangen über das gegen Th. 
eingerichtete Spionagesystem berichtet wird. Die erste offene Absage des Th. 
erfolgte in dem, die Schrift gegen das Hexereidelikt ergänzenden, Programm von 
1702; darauf ließ Joachim Lange, „der unsympathischste der Hallischen Pietisten“, 
eine „Gewissensrüge“ gegen Th. los, die ein Pamphlet voll geistlichen Hoch— 
muthes und persönlicher Verhetzung ist; Th. replizirte 1703 mit Noten dazu, 
welche die Anklagen kräftig zurückweisen und zurückgeben. Weiter kann hier 
diese vielverworrene Angelegenheit nicht verfolgt werden. 
Bru chmitder Mystik erfolgte erst etwas später, ohne äußere Reibungen, 
lediglich in Folge innerer Abwendung, wozu Uebertreibungen der Mystik ihr 
Theil beigetragen haben mögen, wie ihm solche theils literarisch im „Leben der
	        
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