55 Zu Kapitel 3, S. 90 93.
in dictatis publicis Institutionibus juris Germanici lib. 2 tit. 2 de con—
tractibus beneficis 8 595*.
Andere Schriften der Jahre 1699 f.: Vindiciae Juris Majestatici
circa sacra, Halle 1699. — „Observationes selectae ad rem litérariam spec
tantes“, meist „Hallische Bemerkungen“ genannt, eine damals mit Buddeus zu—
sammen gegründete Zeitschrift, von der 10 Bände bis 1705 erschienen sind; im
2. und 3. Bde. Bemerkungen des Th. zu dem Codextitel de summa trinitate,
zur Begründung seiner oft geäußerten Kritik, daß schon der Codex Justinianeus
„papizire“; auf einen Artikel des Th. im sechsten Bande wird an anderer Stelle 2
zurückzukommen sein. — Vorrede zu Jo. Gottfr. Zeidler's Traktat von der u
Wünschelruthe, Halle 1700, verworren. — „Allerhand bisher publizirte deutsche i
Schriften“, nebst Beilage und Vorrede, Halle 1701; wiederholt herausgekommen
ebendas. 1707 und 1721. — „Dreifache Rettung des Rechts evangelischer Fürsten
in Kirchensachen“, die drei älteren Dissertationen zusammen in deutscher Ueber—
setzung, Halle 1701. — Diss. de vera pietate juridica, von 1701. — Diss.
„Morum cum jure scripto contentios“, von 1701, Fortsetzung zu der im Text
besprochenen Diss. de jureé consuetudinis u. s.f. — Diss. de jure principis .
circa sollemnia sepulturae, 1702, später auch in deutscher Uebersetzung, An—
wendung der adiaphora-Theorie. — Diss. de Statuum Imperii potestate legis
latoria contra jus commune, 1702, Anwendung der territorial-absolutistischen
Theorie, welche nur vor dem Naturrecht Halt macht. — Diss. „Non ens actionis
forensis contra aedificantem ex aemulatione“, von 1703, verdienstliche Be—
seitigung eines quellenlos und unförmlich von den Pragmatikern geschaffenen
Klagerechts. i
Disp. de egrimine magige, vom Ott. 1701; unmittelbar daran nan
schließt sich, zur Abwehr von Einwürfen, das Programm zu den Winter— wll
lektionen von 1702; beide in je zwei verschiedenen deutschen Uebersetzungen ndt
erschienen, Halle 1704 und 1706. n
Des Th. Metaphysik und Pneumatik. S. namentlich sein schon
mehrfach allegirtes Werk über das Wesen des Geistes von 1699 und einige
Sätze in den „Grundregeln“.
Bruch mit dem Pietismus. Wegen der persönlichen Wirren und l
Zänkereien, sowie wegen der Anklagen bei Behörden u. s. f. vgl. Schrader, a. a. O.
1, 123f., 206 f. und 228 Note 28, wozu etwa noch hinzuzunehmen Tholuk,
Gesch. des Rationalismus S. 113, wo ganz unbefangen über das gegen Th.
eingerichtete Spionagesystem berichtet wird. Die erste offene Absage des Th.
erfolgte in dem, die Schrift gegen das Hexereidelikt ergänzenden, Programm von
1702; darauf ließ Joachim Lange, „der unsympathischste der Hallischen Pietisten“,
eine „Gewissensrüge“ gegen Th. los, die ein Pamphlet voll geistlichen Hoch—
muthes und persönlicher Verhetzung ist; Th. replizirte 1703 mit Noten dazu,
welche die Anklagen kräftig zurückweisen und zurückgeben. Weiter kann hier
diese vielverworrene Angelegenheit nicht verfolgt werden.
Bru chmitder Mystik erfolgte erst etwas später, ohne äußere Reibungen,
lediglich in Folge innerer Abwendung, wozu Uebertreibungen der Mystik ihr
Theil beigetragen haben mögen, wie ihm solche theils literarisch im „Leben der