Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zu Kapitel 3, S. 104 
zusammengestellt; darin u. a. Notizen zum Leben des Kanzlers Krell und des 
Juristen Schultes (vgl. Landsberg in der A. D. B 32, 691) die Tendenz ist 
hauptsächlich gegen die Konkordienformel gerichtet. 
Paulso plenior historia juris naturalis. Vorangegangen waren 
schon J. Fr. Ludovici, der Schüler des Th., mit einer Delineatio Historiae 
juris divini, naturalis et positivi universalis, Halle 1701 (2. Ausg. 1719; 
und Joh. Fr. Buddeus, der Genosse des Th. mit einer Historia juris naturalis 
(vor seiner Ausgabe v. Ph. R. Vitriarius, Institutiones juris nat. et gent, 
Halle 1695; auch aufgenommen in seine gelecta juris nat. et gent., Halle 1700; 
dann folgte Th. mit einer Skizze dieser Geschichte vor einer zu Halle 1707 u 
erschienenen deutschen Ausgabe von Grotius, s. oben S. 57; hieran reiht sich 
diese Geschichte. — Als Anhang zu derselben theilt Th. eine Reihe interessanter 
Stücke mit, die im ersten Kap. dieses Buches häufig benutzt sind: Die Antwort 
Boecler's auf Rebhan's Programm und mehrere Briefe, gewechselt zwischen 
Boineburg, Pufendorf, Conring und Boecler. 
Andere Werke der Zeit von 1713 —1717. „Summarische Nachrichten 
von auserlesenen, mehrentheils alten in der Thomasischen Bibliothek vorhandenen hn 
Büchern“, erschienen in 24 Stücken 1715 - 1717, meist Schülerarbeit. — „Noten 
zu Pufendorf's Politischer Betrachtung von der päpstlichen Monarchie des Stuhls 
zu Rom“ (d. h. zu dem 12. Kap. des ersten Bandes von Pufendorf's „Ein— 
leitung z. d. Historie der vornehmsten Reiche und Staaten N, Halle 1714 itt 
darin merkwürdig mildes Urtheil über Loyola, S. 290 Note zu 8 35. — Vor— 
lesungen derselben Zeit: Den großen Kursus finde ich zum letzten Male 
angekündigt im Jahre 1714, durch ein Programm, welches einige Abänderungen er 
desselben, namentlich ermöglicht durch Benutzung inzwischen erschienener Werke n 
der Thomasischen Schule, ankündigt. 
Juristische Händel. Genauerer Titel: „Ernsthafte, aber doch muntere 
und vernünftige Thomasische Gedanken über allerhand auserlesene Juristische 
Händel; 2. Aufl. Halle 1728, 1724. 
Unwesen der Hexenprozesse. Dahin gehört auch des Th. Vor— 
rede, geschrieben 1718, zu der deutschen Uebersetzung von Webster's Buch über 
Hexereien, welche 1719 erschienen ist; diese, Uebersetzung sowohl wie die von 
Joh. Beaumont, Tractat von Geistererscheinungen, Hexerei und Zauberhändeln, ut 
Halle 1721, sind von Th. veranlaßt. en 
Die Regensburger Angelegenheit in Bd. 3 Handel 2; vgl. zum 8 
Gegensatze v. Lynker, Consultationes juris selectae, Bd. 1 Nr. 191. E 
Andere Werke des Jahres 1721. Je ein Paar Dissertationen deutsch— * 
rechtlichen Inhaltes und gegen geplante Prozeßreformen, in welchen Th. nur 
neue Verschleppungsmittel zu erblicken vermag, nämlich: de rerum differentiis 
intuitu juris Germanici privati; de dominio et ejus natura in genere 
intuitu juris Germanici privati einerseits; und de protractione litium per 
allegationes legum et Doctorum in processu advocatis permissa; de 
protractione justitiaé per amicabilem compositionem partium litigantium 
a judice tentandam andererseits. — Außerdem Vorrede zu des Johannes 
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