Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

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Reibungen mit Collegen (dem Historiker Köhler und dem Staatsrechtslehrer 
Treuer) 1743 nach Halle übergesiedelt, kehrte er unmittelbar darauf nach 
Göttingen zurück; der dort zunächst frisch entfaltete Vorlesungssleiß scheint nicht 
lange gewährt zu haben, Conflikte mit geistlichen und weltlichen Behörden 
brachen aus, die Lebenshaltung wurde immer würdeloser, die häuslichen Ver— 
hältnisse scheinen in jeder Beziehung zerrüttet gewesen zu sein (auch über den 
Lebenswandel seiner Tochter, der Ehefran von Chr. L. Scheidt, von welchem später, 
— wird Unerfreuliches berichtet); weiteren Wirren und Schicksalen hat ihn der Tod 
am 8. April 1757 entrückt. Pütter, Gött. Gel.-Geschichte 1, 50f.; 2, 34 f.; und 
. Lit. d. D. Staatsrechts 2, 5f., 440, 443 Gesner, Biogr. Gott. 1, 100 
Büsching, Beiträge zur Lebensgeschichte, 3, 260 — J. J. Moser, Autobiographie 
4. 143. Kaltenborn, Vorläufer des H. Grotius S. 10. — Ompteda, Lit. d. 
2 Völkerrechts S. 446. — Rößler, Gründung d. Univ. Gött. bes. S. 43 f., 86f 
I 327. — Frensdorff, die ersten Jahrzehnte des staatsrechtlichen Studiums in 
u * pin Gött. (Festschrift 1887) S. 5f, und in der A. D. B. 31, 628f. 
Ultin J. J. Sch. Kurzer Begriff der Reichshistorie: weitere Aus— 
bust u gaben 1729. 1740. 1744. 1751. 
h J. J. Sch, von historischer Seite ihm nachgerühmte Eigen— 
olius gu schaften: Vgl. die Urtheile bei Heeren, historische Werke 6, 447; Schlözer, 
— Staatsrecht S. 91; Wachler, Gesch. d. hist. Forschung 2, 1, 319 (angeführt bei 
tiulent beses Frensdorff a. a. O.); außerdem Wegele, Gesch. S. 618. 
t A hn J.J. Sch. Oorp. Jur. publ. 2. Aufl. mit Auszügen aus den Reichsabschieden 
I und sonstigen Vervollständigungen 1727; weitere stets fortgeführte Ausgaben 
hen Augenhl 1734. 1745. 1750. 1774. 1794. Die schon ziemlich weit gediehenen Vorarbeiten 
t zu einer umfassenden Ausgabe sämmtlicher Reichsabschiede blieben liegen, die 
sien blj Materialien kamen dann an Senkenberg, welcher sie bei seiner Edition benutzt hat. 
iher en N J. J. Sch. Corp. jur. gent.: Hierzu ist nur eine Fortsetzung durch 
tin hurl N F. A. G. Wenck, Leipzig 1781, zu erwähnen. 
er eß detn Je Sch Dogmatische Vorlefungen über Stagatsreghet 
u den ltueh Ueber die Lebhaftigkeit und den Geist, mit welchen Sch. diese Vorträge über 
in An ehl den sonst als besonders langweilig verschrieenen Gegenstand zu anziehenden 
und fesselnden zu gestalten wußte, berichtet Büsch, Erfahrungen 4, 149. Eine 
n Ritllt Vorstellung davon können wir übrigens entnehmen der postumen Veröffent— 
neuentdein lichung dieses Collegs, besorgt von Joh. Alb. Herm. Heldmann unter dem Titel 
in) M „Johann Jakob Schmaußens academische Reden und Vorlesungen über das 
Conslien un Teutsche Staatsrecht“, Lemgo 1766; diese Ausgabe ist eine der besseren unter 
igelte sonn ihresgleichen; das gesprochene Original ist vernünftig aufgefaßt und in erträg— 
liche Form gebracht. 
J. J. Sch. Comp jur. publ. Weitere Ausgaben Leipzig 1751. 1754 
sodann besorgt von Selchow 1766; weiterer Abdruck 1782; in's Französische 
ju Lnn übersetzt durch den Grafen von Buat 1755: Tableau du gouvernement actuel 
3 de l'empire dAllemagne. — Die Eintheilung ist folgende: Erster Theil, 
r allgemeine Vorstellung des Reichs in Haupt und Gliedern. Zweiter Theil, 
von der allgemeinen Regierung des gesammten Reichs. Dritter Theil, von der 
besonderen Regierung der Provinzen durch die Stände.
	        
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