Full text: Erster Band (1. Band)

6 Der Centralverband 1876 — 1901. 
sogenannten Septembervertrag einzutreten, sie verlangten jedoch, 
daß gleichzeitig auch Verhandlungen mit Oesterreich, unter Zugrunde⸗ 
legung der aus den Wiener Konferenzen hervorgegangenen Ent— 
würfe eines Handelsvertrages und eines Zolleinigungsvertrages 
(A und B, eröffnet werden sollten. 
Die Versuche, diesen scharfen Gegensatz auszugleichen, gaben 
Veranlassung zu Sonderverhandlungen, die in der Zwischenzeit von 
Preußen mit Oesterreich und von den Ministern der mit Bayern 
verbundenen Mittelstaaten unter sich geführt wurden. Sie zogen 
sich mit kurzen Unterbrechungen bis in den Monat Juli hin, ohne 
daß, trotz mehrfacher Erklärungen und Gegenerklärungen der beiden 
Parteien, ein Ausgleich gefunden wurde. 
Die preußische Regierung stärkte inzwischen ihre Stellung durch 
ein Votum des gerade versammelten Landtages. Zu diesem Ende 
wurde, nach Verabredung von hervorragenden Mitgliedern sämmt— 
licher Parteien, in der Sitzung vom 17. Mai 1852 an das Staats— 
ministerium die Anfrage gerichtet: „ob es gesonnen sei, die Erhaltung 
und die durch den Vertrag mit Hannover angebahnte Erweiterung 
des Zollvereins nach Maßgabe der bei seiner Gründung leitend 
gewesenen Prinzipien und der darauf gestützten Einrichtungen mit 
allen, die wesentlichen Interessen Preußens nicht gefährdenden Mitteln 
zu erstreben, dabei aber an dem Grundsatze, daß erst nach der Er— 
reichung dieses Zieles der neugebildete Zollverein zu der wichtigen 
Ordnung seiner Handels- und Verkehrsverhältnisse mit anderen 
Staaten schreiten darf, unwandelbar und selbst in dem Falle fest— 
zuhalten, daß deshalb einzelne der verbündeten Regierungen sich 
von dem Zollverein lossagen sollten.“ 
Diese Anfrage wurde weder begründet noch verhandelt, sie 
wurde vielmehr unmittelbar von dem Ministerpräsidenten Freiherrn 
von Manteuffel unter allseitiger Zustimmung dahin beantwortet, 
„daß die Regierung fest entschlossen sei, den Standpunkt zu be⸗ 
haupten, den sie beim Beginn der bisherigen Vereinsverhandlungen 
eingenommen habe.“ 
Am 20. Juli wurden die Konferenzverhandlungen in Berlin 
bis zum 16. August vertagt. Mit der Vertagung verband jedoch 
die preußische Regierung die Erklärung, daß sie die Erledigung von 
zwei Punkten bei dem Wiederbeginn der Verhandlungen für den 
Fortgang der letzteren und für die fernere Betheiligung der einzelnen 
Regierungen an denselben für präjudiziell erachte, nämlich die
	        
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